Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Offene und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe


Binnenmarktakte: EU-Rahmen für das öffentliche Auftragswesen führt zu Einsparungen von rund 20 Mrd. Euro
Reform der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen zählt zu den zwölf prioritären Maßnahmen der im April 2011 angenommenen Binnenmarktakte


(05.07.11) - Angesichts der Haushaltszwänge steht die Frage der effizienten Vergabe öffentlicher Aufträge ganz oben auf der politischen Agenda in allen Mitgliedstaaten. Damit öffentliche Gelder effizient genutzt werden, sollte eine Reform der vorhandenen Regeln zu flexibleren und nutzerfreundlichen Instrumenten führen, mit denen die Kosten gesenkt und die Dauer der Vergabeverfahren verkürzt werden. Deshalb zählt die Reform der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen zu den zwölf prioritären Maßnahmen der im April 2011 angenommenen Binnenmarktakte.

Die Kommission hat die Ergebnisse einer umfassenden Bewertung der Auswirkungen und der Wirksamkeit der EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens veröffentlicht. Parallel dazu wurde eine Zusammenfassung der wesentlichen auf das Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens eingegangenen 620 Kommentare veröffentlicht.

Die Bewertung beruht auf umfassenden Fakten und neuen unabhängigen Forschungsarbeiten. Sie kommt zu dem Schluss, dass die EU-Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe zu einer Kultur der Transparenz und ergebnisorientierten Auftragsvergabe in der EU beigetragen haben. Dadurch wurden der Wettbewerb unter den Auftragnehmern angeheizt und Einsparungen sowie qualitative Verbesserungen bei den Beschaffungen erzielt. Eine offene und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe hat die Kosten um bis zu 4 Prozent gesenkt und zu Einsparungen von rund 20 Mrd. Euro geführt, womit die Kosten für den Regulierungsrahmen in Höhe von schätzungsweise 5 Mrd. Euro bei weitem übertroffen werden.

Auch wenn die Antworten auf die Konsultation unterschiedliche Standpunkte zu der Priorität deutlich werden lassen, die jedem der Ziele der Reform zukommen sollte, spricht sich die Mehrheit der Kommentatoren für eine Vereinfachung, Verbesserung des Marktzugangs - insbesondere für KMU – und mehr Innovation aus. Zudem sind sich alle mehr oder weniger darin einig, dass die Vergabeverfahren im Interesse aller an der Auftragsvergabe beteiligten Akteure rationalisiert und flexibler gestaltet werden sollten.

Bei der Ausarbeitung ihrer Rechtsvorschläge bis Ende 2011 wird sich die Kommission auf die im Rahmen der Bewertung eingeholten Fakten sowie die aus der Konsultation der Interessengruppen gewonnenen Erkenntnisse stützen. Die Prioritäten der Rechtsreform stehen im Mittelpunkt der für den 30. Juni 2011 in Brüssel anberaumten Grundsatzkonferenz auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens.

Hintergrund
Aus der Bewertung geht ebenfalls hervor, dass es möglich ist, ein besseres Gleichgewicht zwischen den Kosten des Regulierungssystems und den daraus resultierenden Vorteilen zu erzielen, vor allem bei Aufträgen von niedrigerem Wert. Im Durchschnitt dauert ein öffentliches Auftragsvergabeverfahren 108 Tage und kostet 28.000 Euro. 3/4 der Kosten fließen in die Vorbereitung der Angebote (5,4 Angebote im Durchschnitt) und 1/4 der Kosten in die Arbeit der öffentlichen Auftraggeber. Die am schlechtesten abschneidenden Mitgliedstaaten benötigen dreimal mehr Zeit für den Abschluss eines Vergabeverfahrens als die Mitgliedstaaten mit den besten Ergebnissen.

Aus der Feedback-Erklärung zur Grünbuch-Konsultation geht hervor, dass alle unterschiedlichen Akteure (öffentliche Behörden, Unternehmen, Verbände der Zivilgesellschaft, Rechtssachverständige und einzelne Bürger) sehr stark an der angekündigten Reform interessiert sind.

Die Ergebnisse der Bewertung und die Antworten auf das Grünbuch enthalten genügend Fakten und Meinungen zur Funktionsweise der derzeitigen Rechtsvorschriften und zeigen einen gewissen Spielraum für Verbesserungen auf. Sie werden unweigerlich in die Ausarbeitung des Legislativvorschlags einfließen, den die Kommission vor Ende 2011 zu veröffentlichen gedenkt.

Die nächste Etappe im legislativen Reformprozess wird die Konferenz am 30. Juni 2011 unter Federführung der Kommission sein. Auf ihr werden führende politische Entscheidungsträger, Praktiker auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe und Vertreter der Zivilgesellschaft die Möglichkeit erhalten, über die Prioritäten der Legislativreform zu diskutieren. Die Bewertung und die Antworten auf das Grünbuch dienen als Grundlage für diese Gespräche. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen