Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft


Hin zu einer umweltverträglichen Weltwirtschaft und besserer Governance – Kommission legt politische Leitlinien für Rio+20-Konferenz vor
Die nachhaltige Bewirtschaftung von Ressourcen und Naturkapital ist von wesentlicher Bedeutung für alle Länder, ungeachtet ihres Entwicklungsstandes


(05.07.11) - Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung angenommen, die die Grundlage für die Position der EU auf der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung Rio+20 im Juni 2012 in Rio de Janeiro darstellt.

Die Mitteilung umreißt die Zielsetzungen und spezifischen Maßnahmen für die beiden miteinander verknüpften Themen der Konferenz: Es geht darum, den Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft in Verbindung mit nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung zu ermöglichen und eine bessere Governance für die nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik und EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs stellten die Mitteilung gemeinsam vor und setzten damit ein wichtiges Zeichen für die enge Verbindung zwischen Umwelt und Entwicklung.

Janez Potočnik erklärte: "Die nachhaltige Bewirtschaftung von Ressourcen und Naturkapital ist von wesentlicher Bedeutung für alle Länder, ungeachtet ihres Entwicklungsstandes. Für Entwicklungsländer kann sie eine echte Chance sein, da Ressourcen und Naturkapital ganz wesentlich mit den Bemühungen zur Beseitigung von Armut verknüpft sind. Um dies auf globaler Ebene zu erreichen, müssen wir damit beginnen, weltweit die richtigen Marktbedingungen und den richtigen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Rio+20 kann den Startschuss für den weltweiten Übergang zu einer umweltverträglichen Weltwirtschaft geben."

Andris Piebalgs fügte hinzu: "Die Entwicklungsländer bekommen die Auswirkungen des Klimawandels und der Zerstörung der Umwelt als erste zu spüren. Überschwemmungen, Dürren und der Anstieg des Meeresspiegels sind die sichtbarsten Folgen. Sie gefährden die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die wir durch unsere Unterstützung einleiten wollen. Rio+20 gibt uns die Gelegenheit, politisches Engagement zu sichern, um die Lebensumstände von Millionen von Menschen zu verbessern. Wir müssen den Übergang zu in einer umweltverträglichen Wirtschaft vollziehen, durch die wir nachhaltiges Wachstum zum Wohle aller Bürger erzielen können."

Die Mitteilung geht auf das "Was, Wie und Wer" des Übergangs zu einer umweltverträglichen Wirtschaft ein und enthält Vorschläge für konkrete Maßnahmen, die auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene umgesetzt werden könnten.

Sie umfasst folgende Kernthemen:

1. Investition in Schlüsselressourcen und Naturkapital ("was"):
In diesem Zusammenhang sind zu nennen: Wasser, erneuerbare Energien, Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen, nachhaltige Landwirtschaft, Wälder, Abfall und Recycling. Diese Bereiche bilden den Grundstock von Millionen von Existenzen und können dazu beitragen, Armut zu lindern. Sie könnten zu Bereichen des künftigen Wirtschaftswachstums und globaler Märkte werden.

2. Verbindung von marktwirtschaftlichen und rechtlichen Instrumenten ("wie"): Öko-Steuern, Abschaffung umweltschädlicher Subventionen, Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzmittel, Investitionen in Fertigkeiten und "grüne" Arbeitsplätze. Es müssen Indikatoren entwickelt werden, die ein umfassenderes Bild des (ökologischen und sozialen) Fortschritts vermitteln und das BIP ergänzen.

3. Verbesserung der Governance und engere Einbindung des Privatsektors ("wer"): Stärkung und Vereinheitlichung der bestehenden internationalen Governance-Strukturen (zum Beispiel durch eine Aufwertung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP)). Des Weiteren sind die Beteiligung und das Engagement von Unternehmen und Zivilgesellschaft unerlässlich.

Die Mitteilung legt den Grundstein für den weiteren Dialog zwischen Kommission, Rat und Parlament, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Staaten im Vorfeld von Rio+20. Die EU muss den UN bis zum 1. November 2011 eine konsolidierte Position vorlegen.

Nächste Schritte
Auf der Grundlage dieser Mitteilung wird die Kommission zusammen mit Rat und Parlament eine einheitliche EU-Position ausarbeiten, die mit konkreten politischen Konzepten und Maßnahmen zur Ökologisierung der Wirtschaft zu den ehrgeizigen Zielen von Rio+20 beitragen wird.

Hintergrund
Obwohl bei der Armutsbekämpfung und dem Umweltschutz gute Fortschritte gemacht wurden, bleiben auch zwei Jahrzehnte nach dem ersten "Erdgipfel" erhebliche Herausforderungen weltweit. Mehrere Millenium-Entwicklungsziele sind von ihrer Verwirklichung weit entfernt. Rund 1,4 Mrd. Menschen leben nach wie vor in äußerster Armut, und ein Sechstel der Weltbevölkerung leidet an Unterernährung. Natürliche Ressourcen schwinden und gleichzeitig steigen die weltweiten Treibhausgasemissionen weiter an. Vor diesem Hintergrund werden Staats- und Regierungschefs aus aller Welt im Juni 2012 in Rio de Janeiro zum vierten Umweltgipfel dieser Art zusammenkommen, um den 20. Jahrestag der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (Rio 1992) und den 10. Jahrestag des Johannesburger Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, der im Jahr 2002 stattfand, zu begehen.

Bei Rio+20 wird der Schwerpunkt auf zwei miteinander verknüpften Themen liegen: auf der umweltverträglichen Wirtschaft vor dem Hintergrund von nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung sowie dem institutionellen Rahmen für die nachhaltige Entwicklung. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen