Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bessere Anwendung des EU-Lebensmittelrechts


Neue, strengere Vorschriften für Lebensmittel für Säuglinge, Kleinkinder und für besondere medizinische Zwecke
EU-Vorschriften für diese Produkte sind komplex und zersplittert, da sich unterschiedliche Vorschriften und Konzepte überschneiden

(05.07.13) - Das Europäische Parlament hat einer Reihe von klareren Vorschriften zugestimmt, mit denen spezielle Gruppen von Verbrauchern, beispielsweise Säuglinge und Kleinkinder, geschützt werden sollen. Ziel ist, die Verbraucher bezüglich des Inhalts und der Vermarktung dieser "besonderen" Lebensmittel besser zu schützen, ein besseres Umfeld für Unternehmen zu schaffen und für eine bessere Anwendung der Vorschriften zu sorgen.

Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: "Ich begrüße die (…) Billigung durch das Europäische Parlament, denn wir müssen sicherstellen, dass die EU-Vorschriften über Lebensmittel für spezielle Gruppen zweckdienlich sind und sich ebenso schnell weiterentwickeln wie der Markt. Genau in diese Richtung geht die heutige Einigung, weil Vorschriften zum Schutz besonders schutzbedürftiger Verbrauchergruppen beibehalten, veraltete Vorschriften, die keinen Nutzen mehr haben, dagegen abgeschafft werden."

Das neue System
Auf dem Markt gibt es immer mehr Lebensmittel, die speziell bestimmte Zielgruppen in der Bevölkerung ansprechen sollen. Die geltenden EU-Vorschriften für diese Produkte sind komplex und zersplittert, da sich unterschiedliche Vorschriften und Konzepte überschneiden, was Verwirrung bei Unternehmen und nationalen Behörden, die die Vorschriften anwenden, hervorrufen kann.

Mit dieser neuen Verordnung über Lebensmittel für spezielle Gruppen werden die in der EU geltenden Vorschriften gestrafft, indem unnötige und widersprüchliche Vorschriften gestrichen und durch einen neuen, vereinfachten Rahmen ersetzt werden.

Der neue Rahmen gilt für:
>> Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder;
>> Lebensmittel für Personen mit besonderen Gesundheitsproblemen;
>> Lebensmittel zur Gewichtskontrolle, die die tägliche Nahrungsmittelration vollständig ersetzen.

Mit dieser neuen Verordnung wird das breite Konzept der "Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind" abgeschafft, das sich als ungeeignet für den heutigen Markt und Rechtsrahmen erwiesen hat.

Nach dem neuen Ansatz werden Lebensmittel für andere Bevölkerungsgruppen anderen Rechtsvorschriften unterliegen. Die Vorschriften für Lebensmittel für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit werden z. B. in die Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel übertragen.

Nächste Schritte
Die Verordnung wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, gilt aber erst ab 2016, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, ihre Handelspraktiken anzupassen. Es werden jedoch keine Produkte vom Markt zurückgezogen werden müssen.

Im Laufe der nächsten zwei Jahre wird die Kommission
>> detaillierte Vorschriften (delegierte Rechtsakte) über die von der Verordnung erfassten Lebensmittel erlassen und
>> zwei Berichte über die Notwendigkeit vorlegen, in der Zukunft besondere Vorschriften für so genannte "Wachstumsmilch" für Kleinkinder und in Bezug auf Lebensmittel für Sportler zu erlassen.

Die Kommission wird außerdem besondere Vorschriften über die Verwendung von Aussagen zum Nichtvorhandensein bzw. reduzierten Vorhandensein von Laktose in Lebensmitteln erlassen.

Hintergrund
Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind (diätetische Lebensmittel) sind derzeit als Lebensmittel definiert, die sich von Lebensmitteln für den allgemeinen Verzehr unterscheiden und die aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung oder Herstellung dazu bestimmt sind, den besonderen Ernährungsbedürfnissen spezieller Bevölkerungsgruppen zu genügen.

Die Bezeichnung, unter der ein diätetisches Lebensmittel verkauft wird, muss einen Hinweis beinhalten, für welche spezifischen Ernährungszwecke es geeignet und für welche spezielle Bevölkerungsgruppe es bestimmt ist (z. B. glutenfreies Lebensmittel für Menschen, die an Zöliakie leiden, Getreidebeikost für Kleinkinder, Säuglingsanfangsnahrung ab Geburt, Lebensmittel für Sportler usw.).

Die Vorschriften bestehen seit über 30 Jahren, und angesichts der Entwicklung der Lebensmittelprodukte und des EU-Lebensmittelrechts war eine Überarbeitung des Rechtsrahmens für diätetische Lebensmittel erforderlich. Immer häufiger werden spezialisierte "normale" Lebensmittel gezielt für bestimmte Bevölkerungsgruppen angeboten (z. B. Proteinriegel zur Unterstützung des Muskelaufbaus für Athleten, Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere, mit Kalzium und Vitamin D angereicherte Lebensmittel, die für ältere Erwachsene geeignet sind, Schlankheitsmittel usw.).

Inzwischen wurden neuere Rechtsvorschriften ausgearbeitet, mit denen diese Produkte besser geregelt werden (z. B. die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, in der besondere Vorschriften dazu festgelegt sind, wie Unternehmer die Verbraucher über die ernährungsphysiologisch vorteilhaften oder gesundheitlichen Eigenschaften eines Lebensmittels unterrichten können). Es war offensichtlich, dass der Unterschied zwischen "diätetischen Lebensmitteln" und "normalen Lebensmitteln" für die Bürgerinnen und Bürgern, die Interessenträger und die Durchsetzungsbehörden nicht mehr klar erkennbar war. Eine von der Kommission ausgearbeitete Folgenabschätzung ergab, dass die Existenz eines speziellen EU-Rechtsrahmens für "diätetische Lebensmittel" parallel zu anderen Rechtsakten neueren Datums nicht mehr gerechtfertigt war.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/nutritional/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen