Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Berufung des neuen OLAF-Überwachungsausschusses


Ernennung der neuen Mitglieder des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung
Der Überwachungsausschuss stellt durch die regelmäßige Kontrolle, die er bezüglich der Ausübung der Untersuchungstätigkeit vornimmt, die Unabhängigkeit des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung sicher


(07.02.12) - Die Ernennung der neuen Mitglieder des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF - Office Européen de Lutte Anti-Fraude) wurde jetzt vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission förmlich bestätigt. Die fünf Persönlichkeiten, die nicht den europäischen Organen angehören, nehmen in ihren Ländern hochrangige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich des OLAF wahr. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre (2012 bis 2015). Im Einzelnen handelt sich um:

>> Herbert Bösch (Österreich), ehemals Mitglied des Europäischen Parlaments;
>> Johan Denolf (Belgien), Direktor in der belgischen Bundespolizei;
>> Catherine Pignon (Frankreich), Generalstaatsanwältin am Berufungsgericht in Angers;
>> Rita Schembri (Malta), Generaldirektorin der Abteilung für Innenrevision beim Ministerpräsidenten von Malta;
>> Christiaan Timmermans (Niederlande), ehemals Richter am Gerichtshof der Europäischen Union.

Hintergrund
Der Überwachungsausschuss stellt durch die regelmäßige Kontrolle, die er bezüglich der Ausübung der Untersuchungstätigkeit vornimmt, die Unabhängigkeit des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) sicher. Der Überwachungsausschuss gibt von sich aus oder auf Ersuchen des Direktors des OLAF an diesen gerichtete Stellungnahmen zu den Tätigkeiten des OLAF ab, greift jedoch nicht in den Ablauf der Untersuchungen ein.

Der Überwachungsausschuss tritt mindestens zehnmal pro Jahr zusammen. Er nimmt mindestens einen Bericht pro Jahr an und übermittelt ihn den Organen. Er kann den Organen, aber auch dem Europäischen Rechnungshof Berichte über die Ergebnisse und die Folgemaßnahmen der vom OLAF durchgeführten Untersuchungen vorlegen.

Die neuen Mitglieder wurden am 6. Dezember 2011 von Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission ausgewählt; jetzt folgte ihre förmliche Ernennung.

Vier weitere Persönlichkeiten wurden in die Ersatzliste eingetragen, damit sie gegebenenfalls – in folgender Reihenfolge – an die Stelle eines der Mitglieder treten können:

>> Jens Madsen (Dänemark);
>> Cristina Nicoara (Rumänien);
>> Tuomas Henrik Poysti (Finnland);
>> Dimitrios Zimianitis (Griechenland).

Homepage des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF):
http://ec.europa.eu/anti_fraud/index_de.html
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen