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764 Mio. EUR Abgabenermäßigung


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt zugunsten der französischen Post (La Poste) zwei Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen
La Poste erwächst aus der staatlichen Unterstützung keinerlei unrechtmäßiger Wettbewerbsvorteil

(07.02.12) - Die Europäische Kommission hat eine Abgabenermäßigung im Umfang von 764 Mio. EUR genehmigt, die Frankreich La Poste für den Zeitraum 2008-2012 für die Beibehaltung eines sehr dichten Poststellennetzes gewährt hat. Außerdem genehmigte die Kommission eine Ausgleichszahlung von 1,2 Mrd. EUR für die Kosten, die La Poste aus der ihr für denselben Zeitraum übertragenen öffentlichen Aufgabe in Form der Beförderung und Auslieferung von Printmedien entstanden sind. Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass beide Beihilfen mit den einschlägigen EU-Vorschriften vereinbar sind, da sie die Nettokosten der wichtigen gemeinwirtschaftlichen Aufgaben, mit denen La Poste betraut wurde, nur teilweise ausgleichen und La Poste aus der staatlichen Unterstützung somit keinerlei unrechtmäßiger Wettbewerbsvorteil erwächst.

Der für den Zeitraum 2008 bis 2012 geschlossene Vertrag über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zwischen dem französischen Staat und La Poste sieht zugunsten von La Poste eine Abgabenermäßigung im Umfang von rund 150 Mio. EUR/Jahr für die Finanzierung der flächendeckenden Präsenz (rund 764 Mio. EUR für den gesamten Zeitraum) und eine Subvention von rund 240 Mio. EUR/Jahr für die Finanzierung des Vertriebs von Printmedien (rund 1,2 Mrd. EUR für den gesamten Zeitraum) vor.

Die Kommission hat beide Maßnahmen auf der Grundlage des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen aus dem Jahr 2005 geprüft. Beide Maßnahmen sind – im Einklang mit Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse regelt – mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar, da daraus keine Überkompensation des Postbetreibers entsteht.

Die La Poste übertragene Beförderung und Auslieferung von Printmedien verpflichtet das Unternehmen, Printmedien von anerkanntermaßen allgemeinem Interesse zu Zwecken der allgemeinen und politischen Information der Bürger gegen ein reguliertes und günstiges Entgelt zu befördern und auszuliefern. Diese öffentliche Aufgabe dient dem Ziel, die Meinungsvielfalt zu fördern.

Die flächendeckende Präsenz soll – über die Verpflichtungen im Rahmen des Universaldienstes hinaus – vor allem in ländlichen Gebieten im Hinblick auf die Raumordnung ein dichtes Poststellennetz gewährleisten. Zu diesem Zweck bestehen etwa 9 000 Poststellen, wobei schrittweise mehr Postämter durch Partnerstellen (d. h. in einem Geschäft oder bei einem Gemeindeamt angesiedelte Poststellen) ersetzt werden, deren Betrieb kostengünstiger ist, so dass die Kosten für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Aufgabe allmählich sinken.

Hintergrund
La Poste hat seit dem 23. März 2010 die Rechtsform einer französischen staatlichen Aktiengesellschaft. Es handelt sich um den etablierten Postbetreiber, der mit dem Universalpostdienst in Frankreich und weiteren gemeinwirtschaftlichen Aufgaben betraut ist, wozu auch die flächendeckende Präsenz sowie die Beförderung und Auslieferung von Printmedien gehören. (Europäische Kommission: ra)


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