Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Modernisierungsmaßnahmen werden finanziert


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ausgleich für griechische Post (ELTA) für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen
ELTA erhält für die Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen keine Überkompensation erhält


(08.02.12) - Die Europäische Kommission hat eine Zuwendung Griechenlands in Höhe von 52 Mio. EUR für die griechische Post (ELTA) zur Modernisierung ihrer Infrastruktur und qualitativen Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Vereinbarkeit mit den EU-Beihilfevorschriften gegeben ist, weil ELTA für die Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen keine Überkompensation erhält.

Mit der staatlichen Zuwendung werden Modernisierungsmaßnahmen finanziert, um
>> das Dienstleistungsangebot für die Bürger in ganz Griechenland und vor allem in den Randgebieten des Landes breiter zu fächern,
>> die Verfügbarkeit bereits angebotener Dienstleistungen zu erhöhen sowie die Erbringung neuer Dienstleistungen für eine weit größere Zahl von Nutzern zu unterstützen und
>> die Kosten der öffentlichen Dienstleistungen zu senken.

Die Kommission prüfte die Maßnahme auf der Grundlage des 2005 angenommenen Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden. Danach können die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen für die Nettokosten, die ihnen aus der Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen entstehen, einen Ausgleich erhalten, der jedoch nicht zu Überkompensation führen darf.

Die Kommission stellte fest, dass die Zuwendung ELTA im Einklang mit dem Gemeinschaftsrahmen die Möglichkeit bietet, einen Teil der Kosten für die Modernisierung seiner Infrastruktur zu decken und während der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der geförderten Investitionen (2012-2021) einen angemessenen Gewinn zu erzielen. Daher ist die Maßnahme nach Auffassung der Kommission mit dem für die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse maßgeblichen Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar.

Hintergrund
Die griechische Post (ELTA) ist der staatliche griechische Postbetreiber, der mit dem Universalpostdienst und weiteren Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut wurde (so z. B. mit grundlegenden Bankdienstleistungen (Quittungen, Auszahlung von Sozialleistungen und Renten, Bezahlung von Rechnungen, Barzahlungen) oder der Ausstellung von Lizenzen, Bescheinigungen und Zertifikaten, die der Staat an die Bürger schickt).

Die Maßnahme wurde am 9. Dezember 2011 bei der Kommission angemeldet. Das Modernisierungsbudget, das von der Kommission bereits 2003 genehmigt und ELTA auf der Grundlage des 2. und 3. gemeinschaftlichen Förderkonzepts im Rahmen des Programms "Informationsgesellschaft" gewährt worden war, wird dadurch um zwei Jahre verlängert und um 52 Mio. EUR aufgestockt.

Die 2003 gewährten Zuschüsse ermöglichten es ELTA, seine grundlegende Infrastruktur zu verbessern, die Produktqualität insgesamt zu erhöhen und auf neue Technologien gestützte Dienste zu entwickeln, um die Qualitätsanforderungen der Richtlinie 2002/39/EG zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Marktes für Postdienste in der Gemeinschaft zu erfüllen.

Dennoch ist die Qualität der Postdienstleistungen in Griechenland im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nach wie vor gering, was teils auf die geographischen Rahmenbedingungen in Griechenland und teils auf die im Vergleich zu den meisten europäischen Postbetreibern geringere Modernisierung der Dienste zurückzuführen ist.

Die neuen durch die Zuwendung geförderten Investitionen werden ELTA in die Lage versetzen, sich an den wachsenden Bedarf auch an spezielleren Dienstleistungen von (privaten wie geschäftlichen) Postdienstnutzern sowie an die veränderten Bedingungen infolge der sukzessiven Umstellung auf elektronische Dienste anzupassen und hochwertige Universaldienste zu erbringen.

Die Kommission hat drei weitere Beihilfebeschlüsse im Postsektor erlassen, die Deutschland, Belgien bzw. Frankreich betreffen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen