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Vorschriften für sicherere Lebensmittel


Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der gesamten Lebensmittelkette verbessern
Compliance in der Lebensmittelkette: Mit dem Paket wird der Forderung nach einer wirkungsvolleren Vereinfachung der Rechtsvorschriften und nach intelligenterer Regulierung nachgekommen

(18.06.13) - Die Europäische Kommission hat ein Paket mit Maßnahmen angenommen, die die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der gesamten Lebensmittelkette verbessern sollen. Denn nur mit sicheren Lebensmitteln lässt sich das Vertrauen der Verbraucher wahren und eine nachhaltige Lebensmittelproduktion gewährleisten.

Mit dem Maßnahmenbündel wird der Gesundheitsschutz modernisiert und vereinfacht sowie auf einen stärker risikobasierten Ansatz gestützt, und es werden effizientere Kontrollinstrumente bereitgestellt, die die wirksame Anwendung der Vorschriften für eine funktionierende Lebensmittelkette gewährleisten sollen.

Mit dem Paket wird der Forderung nach einer wirkungsvolleren Vereinfachung der Rechtsvorschriften und nach intelligenterer Regulierung nachgekommen, wodurch der Verwaltungsaufwand für die Akteure verringert und der Regelungsrahmen verschlankt werden soll. Hierbei wurde besonders darauf geachtet, wie sich die Rechtsvorschriften auf KMU und Mikrounternehmen auswirken – diese wurden von denjenigen Auflagen ausgenommen, die die höchsten Kosten und den größten Verwaltungsaufwand verursachen.

Derzeit verteilen sich die EU-Rechtsvorschriften zur Regelung der Lebensmittelkette auf rund 70 verschiedene Rechtsakte. Mit dem heute angenommenen Reformpaket wird der Bestand auf 5 Rechtsakte verschlankt; auch der bürokratische Aufwand, der den Landwirten, Züchtern und Lebensmittelunternehmern (Erzeuger, Verarbeiter und Händler) durch die Abläufe und Verfahren entsteht, wird verringert, was die Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert.

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, Tonio Borg, erklärte: "Die Agrar- und Lebensmittelindustrie ist die zweitgrößte Wirtschaftsbranche der EU. Sie beschäftigt mehr als 48 Millionen Menschen und erwirtschaftet rund 750 Mrd. EUR pro Jahr. Im internationalen Vergleich verfügt Europa über die höchsten Sicherheitsstandards für Lebensmittel. Der jüngste Pferdefleischskandal — auch wenn dabei glücklicherweise keine Gesundheitsrisiken bestanden — hat jedoch gezeigt, dass wir noch einige Lücken schließen müssen. Das heute vorgelegte Reformpaket kommt genau zum richtigen Zeitpunkt; es ist der Beweis dafür, dass das System auf Herausforderungen reagieren kann. Auch haben wir unsere Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen in das Paket einfließen lassen. Kurz gesagt: Das Paket enthält intelligentere Rechtsvorschriften mit dem Ziel einer noch höheren Lebensmittelsicherheit."

Für die Unternehmen ergeben sich aus den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zahlreiche Vorteile: vereinfachte, wissenschaftlich begründete und risikobasierte Vorschriften, was einen geringeren Verwaltungsaufwand mit sich bringt, sowie wirkungsvollere Verfahren für eine bessere Bekämpfung bzw. Tilgung von Tierseuchen und Pflanzenschädlingen sowie effizientere Finanzierungsmaßnahmen. Die Verbraucher profitieren ihrerseits von sichereren Produkten und der höheren Effizienz und Transparenz des Systems der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette.

Hauptelemente des Vorschlags

Amtliche Kontrollen
• >>
Die Kommission hat der Notwendigkeit Rechnung getragen, das Instrumentarium zu stärken, mit dem die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften vor Ort kontrollieren (durch Kontrollen, Inspektionen und Tests).

• >> Die jüngsten Lebensmittelskandale haben wieder einmal gezeigt, dass die von den Durchsetzungsbehörden ergriffenen Maßnahmen effizienter werden müssen, damit die Verbraucher und die ehrlichen Unternehmer vor den Gefahren bzw. wirtschaftlichen Schäden geschützt werden, die durch Verstöße gegen die Vorschriften entlang der Lebensmittelkette entstehen können.

• >> Die neuen Vorschriften stützen sich auf eine stärker risikobasierte Entscheidungsgrundlage, wodurch die zuständigen Behörden ihre Ressourcen stärker auf die wichtigen Aufgaben bündeln können.


Das derzeitige Gebührensystem, mit dem die Durchführung der genannten Kontrollen gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lebensmittelkette finanziert wird, wird auf weitere Bereiche ausgedehnt, in denen bisher keine Gebühren erhoben wurden.

• >> Kleinstunternehmen sind von der Zahlung solcher Gebühren befreit – nicht aber von den Kontrollen–, damit ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt.

• >> Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Betrugskontrollen in vollem Umfang in ihre nationalen Kontrollpläne einzugliedern und dafür zu sorgen, dass die im Betrugsfall verhängten Geldbußen so hoch angesetzt sind, dass sie eine abschreckende Wirkung haben.
Tiergesundheit
• >>
Im Rahmen des Pakets werden die EU-Rechtsvorschriften zur Tiergesundheit in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst, dem der Leitsatz "Vorbeugung ist die beste Medizin" zugrunde liegt.

• >> Ziel sind höhere Standards und ein gemeinsamer, koordinierter Rahmen für die bessere Erkennung und effizientere Bekämpfung von Seuchen und den besseren Umgang mit Gefahren in Bezug die öffentliche Gesundheit sowie auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit.

• >> Unter diesem verbesserten System mit besseren Vorschriften für Identifizierung und Registrierung haben die für die Sicherheit der Lebensmittelkette zuständigen Akteure, wie Landwirte und Tierärzte, die Möglichkeit, rasch auf den Ausbruch von Seuchen zu reagieren und damit ihre Ausbreitung einzudämmen sowie die Auswirkungen auf den Viehbestand und die Gefahren für die Verbraucher zu minimieren.

• >> Außerdem wird eine Einstufung und Priorisierung der Seuchen eingeführt, bei denen ein Eingreifen auf EU-Ebene erforderlich ist. Dadurch kann stärker auf risikobasierte Kriterien zurückgegriffen werden und die Ressourcen können wirtschaftlicher eingesetzt werden.

• >> Die Vorschriften lassen genügend Spielraum, um die Tiergesundheitsmaßnahmen je nach Größe und Art des Betriebs (z. B. KMU, Hobby-Tierhaltungen) oder nach den lokalen Gegebenheiten auszugestalten, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Registrierung und Zulassung von Betrieben sowie die Haltung von Tieren und die Vorhaltung von Erzeugnissen.

• >> Insgesamt gesehen müssen die Vorschriften so flexibel und solide sein, dass die EU im Falle gravierender Klimaveränderungen effiziente Maßnahmen ergreifen kann, d. h. sie müssen die Instrumente vorsehen, die wir benötigen, um neu auftretenden Risiken begegnen und uns dem wissenschaftlichen Fortschritt sowie internationalen Standards rasch anpassen zu können.

Pflanzenschutz
• >>
Der Sektor der Pflanzenerzeugung in der EU erwirtschaftet jährlich 205 Mrd. EUR. Ohne die Vorschriften zum Pflanzenschutz würde die Branche schwere wirtschaftliche Einbußen erleiden.

• >> Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie die sonstigen Grünflächen der EU sind von Pflanzenschädlingen und ‑krankheiten bedroht. Infolge der Globalisierung des Handels und des Klimawandels werden immer mehr neue Schädlingsarten eingeschleppt.

• >> Um die Ansiedlung neuer Schädlinge in der EU zu verhindern und den Pflanzenbausektor und die Forstwirtschaft zu schützen, schlägt die Kommission vor, die bisherige Pflanzenschutzregelung zu erweitern.

• >> So heben die Vorschriften stärker auf den mit höherem Risiko behafteten Handel mit Drittländern und eine bessere Rückverfolgbarkeit des Pflanzenmaterials auf dem Binnenmarkt ab.

• >> Die Überwachung wird ausgebaut und es sind Maßnahmen zur frühzeitigen Tilgung bei Auftreten neuer Schädlingsarten sowie zur finanziellen Entschädigung der Unternehmer vorgesehen, deren Pflanzen solchen Quarantäneschädlingen zum Opfer fallen.

Pflanzenvermehrungsmaterial (einschließlich Saatgut)
• >>
60 % des Auftragswerts der weltweiten Ausfuhren an Saatgut entfallen auf die EU.

• >> Das Paket enthält vereinfachte und flexiblere Vorschriften für die Bereitstellung von Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial auf dem Markt, die dazu dienen, Produktivität, Anpassungsfähigkeit und Vielfalt des Pflanzenbausektors und der Wälder in Europa zu erhalten und damit den Handel mit den daraus gewonnenen Erzeugnissen zu fördern.

• >> Durch das breite Spektrum an Pflanzenvermehrungsmaterial und die verbesserten Testvorschriften wird die biologische Vielfalt erhalten und es wird eine Züchtung gefördert, die im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Landwirtschaft steht.

• >> Ausgenommen von den EU-Vorschriften ist der Einsatz von Saatgut zu privaten Zwecken. So können Hobbygärtner weiterhin jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen auf dem Markt bereitstellen. Ebenfalls keine Anwendung finden die vorgeschlagenen Vorschriften auf Saatgut, das zwischen Personen ausgetauscht wird, die keine Unternehmer sind (z. B. Hobbygärtner).

• >> Mit der neuen Verordnung soll eine größere Auswahl für die Nutzer geschaffen werden, u. a. durch neue verbesserte und getestete Sorten, Material, das nicht der Definition einer Sorte entspricht (heterogenes Material), herkömmliche Sorten und für Nischenmärkte bestimmtes Material.

• >> Die Vorschriften fallen jedoch den Anforderungen an eine bessere Rechtsetzung entsprechend je nach Typ des Materials, Erzeugungsbedingungen und Unternehmensgröße unterschiedlich aus. So gelten für althergebrachte Sorten und heterogenes Material lediglich abgeschwächte Registrierungsvorschriften. Solche Kategorien sind von Tests und anderen rechtlichen Auflagen ausgenommen.

• >> Weniger strenge Auflagen gelten ferner für Mikrounternehmen: Diese können Pflanzenvermehrungsmaterial jedes Typs als "für Nischenmärkte bestimmtes Material" ohne Registrierung auf den Markt bringen.

• >> Mikrounternehmen brauchen zudem grundsätzlich keine Registrierungsgebühren zahlen.
(Europäische Kommission: ra)


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