Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Legislativvorschläge zur Produktsicherheit


Mehr Verbrauchersicherheit:
Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über Non-Food-Produkte informieren
Im letzten Jahr entfielen 58 Prozent der Meldungen über Produkte, die ein ernstes Risiko darstellen, auf China

(25.06.13) - Insgesamt 2.278 Mal haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2012 Maßnahmen im Zusammenhang mit gefährlichen Produkten (außer Lebensmitteln) ergriffen und über "Rapex", das EU-System zum raschen Informationsaustausch, gemeldet. Dies bedeutet eine Zunahme der Warnmeldungen um 26 Prozent im Vergleich zum Jahr 2011, die auf eine bessere Durchsetzung durch die Behörden in den EU-Ländern zurückzuführen sein dürfte.

Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe sich die Mitgliedstaaten und die Kommission über Non-Food-Produkte informieren. Zweck dieses Systems ist der rasche Informationsaustausch über potenziell gefährliche Verbraucherprodukte, damit solche Produkte – beispielsweise Kinderbekleidung, Textilien und Elektrogeräte, die den Sicherheitsanforderungen nicht genügen – möglichst früh entdeckt und vom EU-Markt genommen werden.

Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sagte dazu: "Dank einer engeren Zusammenarbeit innerhalb der EU bietet der Binnenmarkt den Verbraucherinnen und Verbrauchern heute mehr Sicherheit. Europa stellt zunehmend seine Fähigkeit unter Beweis, alle europäischen Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Non-Food-Produkten zu schützen. Das Rapex-System ist ein zentraler Baustein in den Anstrengungen der EU, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Die Ergebnisse der Durchsetzungsmaßnahmen während des Jahres 2012 beweisen erhöhte Wachsamkeit, doch müssen wir stets nach Verbesserungen streben. Deswegen hat die Kommission Anfang des Jahres neue Legislativvorschläge zur Produktsicherheit vorgelegt."

Von welchen Produkten gehen die Risiken aus?
Im Jahr 2012 waren Bekleidung, Textilien und Modeartikel (34 Prozent) sowie Spielzeug (19 Prozent) die Hauptproduktkategorien, die ein Eingreifen erforderten. Die am häufigsten im Zusammenhang mit diesen Produkten gemeldeten Risiken waren chemische, Erdrosselungs- und Verletzungsrisiken.

Verletzungs- und Erdrosselungsrisiken gehen oft von Kinderbekleidung mit Zugbändern und Kordeln aus, z. B. Badeanzügen. Weitere gefährliche Produkte, die von der EU im Jahr 2012 verboten wurden, sind ein Hautbleichmittel mit Hydrochinon (dessen Verwendung in Kosmetika und Körperpflegeprodukten untersagt ist) und eine Puppe aus Kunststoff, die Di(2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) in einer Konzentration von 38,5 Gew.-Prozent enthält und somit ein chemisches Risiko darstellt. Die Unternehmen sollten dafür sorgen, dass diese hinlänglich bekannten Risiken schon vor der Herstellung berücksichtigt werden.

Woher kommen die gefährlichen Produkte?
China steht im Warnsystem nach wie vor ganz oben auf der Liste der Ursprungsländer. Im letzten Jahr entfielen 58 Prozent der Meldungen über Produkte, die ein ernstes Risiko darstellen, auf China.

Damit sich diese Situation verbessert, berät die EU auf bilateraler Ebene mit China über den zwischenbehördlichen Informationsaustausch und sonstige Kommunikationstätigkeiten. Die EU und China werden in Kürze eine Reihe von Videos mit Informationen zur Produktsicherheit veröffentlichen, die für chinesische Hersteller und europäische Einführer gedacht sind. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen