Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Die Emissionsdaten für 2010


Emissionshandel: Emissionsmenge im EU-EHS ist 2010 angestiegen, bleibt aber niedriger als vor der Krise
Das EU-EHS umfasst mehr als 12.000 Kraftwerke und Herstellungsbetriebe in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Liechtenstein


(24.05.11) - Im vergangenen Jahr ist die Emissionsmenge der Unternehmen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, laut Auskunft der Register der Mitgliedstaaten um mehr als 3 Prozent angestiegen.

Hierzu erklärte Connie Hedegaard, EU-Kommissarin für Klimapolitik: "Der Emissionsanstieg im Jahr 2010 ist ein Ergebnis des wirtschaftlichen Aufschwungs, aber selbst nach der Erholung der Wirtschaft bleiben die Emissionen im EU-EHS erheblich unter der Obergrenze für den Handelszeitraum 2008 bis 2012. Die Zahlen machen aber auch deutlich, dass in einigen Industriezweigen weiterhin überzählige Zertifikate anfallen, die im dritten Handelszeitraum ab 2013 gehandelt werden müssen. Dies zeigt, dass der Emissionshandel den Unternehmen Flexibilität bietet, und beweist, dass in der nächsten Phase noch mehr getan werden kann, um die Emissionen mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand einzudämmen.''

Die Emissionsdaten für 2010
Das EU-EHS umfasst mehr als 12.000 Kraftwerke und Herstellungsbetriebe in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Liechtenstein. Die geprüften Treibhausgasemissionen dieser Anlagen beliefen sich im vergangenen Jahr auf insgesamt 1.932 Mrd. Tonnen CO2-Äquivalent, das sind etwa 3 Prozent mehr als 2009.

Der Anstieg der Emissionen war schon vor Bekanntgabe der Daten allgemein erwartet und von Fachleuten vorhergesagt worden. Er erklärt sich durch den wirtschaftlichen Aufschwung nach der Rezession, die 2009 zu einem ungewöhnlich starken Rückgang der Emissionen um 11,6 Prozent geführt hatte.

Dieser Anstieg dürfte aber deutlich unter dem Wiederanstieg der Produktion der betreffenden Anlagen liegen, da sich der Produktionsindex der Industrie in der EU-27 im Jahr 2010 gegenüber 2009 um 6,7 Prozent erhöht hat.

Weitgehende Einhaltung der Vorschriften
Die meisten Unternehmen haben die Regeln des EU-EHS eingehalten. Nur 2 Prozent der an dem System beteiligten Anlagen haben bis zum Stichtag 30. April 2011 keine Zertifikate zur Abdeckung aller ihrer Emissionen für 2010 abgegeben. Dabei handelt es sich in der Regel um kleine Anlagen, die zusammen weniger als 2 Prozent der unter das EU-EHS fallenden Emissionen verursachen. Im selben Zeitraum haben 3 Prozent der Anlagen keine Angaben zu den geprüften Emissionen im Jahr 2010 übermittelt.

Stärkere Verwendung internationaler Gutschriften
Seit 2008 können Industrieanlagen internationale Emissionsreduktionsgutschriften abgeben, die im Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls generiert wurden, um einen Teil ihrer Emissionen auszugleichen. Auf diese Gutschriften (die sogenannten zertifizierten Emissionsreduktionen) entfielen im Zeitraum 2008 bis 2010 4,7 Prozent aller abgegebenen Emissionsrechte. Davon stammen 51 Prozent aus China, 20 Prozent aus Indien, 16 Prozent aus Südkorea, 7 Prozent aus Brasilien und die restlichen 6 Prozent aus weiteren 20 Ländern.

Nur 0,4 Prozent aller Abgaben seit 2008 betrafen Emissionsreduktionseinheiten4. Die seit 2008 abgegebenen zertifizierten Emissionsreduktionen und die Emissionsreduktionseinheiten zusammen haben beinahe 21 Prozent der 1,4 Mrd. Gutschriften ausgemacht, die für den Handelszeitraum 2008 bis 2012 vorgesehen sind.

Hintergrund
Der zweite Handelszeitraum im Rahmen des EU-EHS begann am 1. Januar 2008, läuft fünf Jahre und endet am 31. Dezember 2012. Dieser Zeitraum deckt sich mit dem Zeitraum, in dem die Industrieländer ihre Emissionsziele aus dem Kyoto-Protokoll erreichen müssen. Das EU-EHS wird für den dritten Handelszeitraum, der am 1. Januar 2013 beginnt und bis 2020 läuft, in wesentlichen Punkten überarbeitet. Die Rechtsvorschriften zur Änderung der Emissionshandelsrichtlinie mit überarbeiteten Vorschriften für die Zeit von 2012 bis 2020 und darüber hinaus wurden am 23. April 2009 als Teil des Klima- und Energiepakets der EU verabschiedet.

Im Rahmen des EU-EHS müssen Anlagen den Registern der Mitgliedstaaten für jedes Jahr ihre geprüften Emissionen übermitteln. Für 2010 wurden diese Daten am 1. April 2011 über die unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft (CITL) veröffentlicht. Ab 16. Mai zeigt das CITL auch Daten über die Einhaltung der Verpflichtungen an, aus denen hervorgeht, ob die Anlagen wie vorgeschrieben eine den geprüften Emissionen des Vorjahres entsprechende Zahl von Zertifikaten abgegeben haben.

Weitere Informationen:
CITL-Homepage:
http://ec.europa.eu/environment/ets/

Homepage "Register" der GD Klimapolitik auf EUROPA
http://ec.europa.eu/environment/climat/emission/citl_en.htm

Das überarbeitete EHS und häufig gestellte Fragen
http://ec.europa.eu/environment/climat/emission/ets_post2012_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen