Inverkehrbringen von GVO
Drei Sorten von genetisch verändertem Mais genehmigt
Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel
Die EU-Kommission hat nach gründlicher Prüfung drei neue Sorten von gentechnisch verändertem Mais zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen und die Zulassung einer anderen Sorte verlängert. Keine der Genehmigungen umfasst den Anbau der Maissorte in der EU. Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.
Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Da die Mitgliedstaaten weder im zuständigen Ausschuss noch im Berufungsausschuss eine Mehrheit für oder gegen die Zulassung erreicht haben, musste die Europäische Kommission über die Zulassungen entscheiden. Sie gelten für zehn Jahre.
Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO (gentechnisch veränderten Organismen) und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette ist eine EU-Zulassung erforderlich. Sie wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass im Rahmen einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten nachgewiesen wird, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 22.01.24
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