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DSA bietet einen klaren Rechtsrahmen


Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet: EU-Kommission arbeitet an gestärktem Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex gegen illegale Hassreden, der 2016 eingeführt wurde, hat sich im Laufe der Jahre zu einem effizienten und erfolgreichen Instrument zur Bekämpfung von Hassreden im Internet entwickelt



Die EU-Kommission macht Fortschritte bei der Erarbeitung eines verbesserten Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet. Gemeinsam mit den Unterzeichnern des Verhaltenskodex, nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft hat die EU-Kommission über die Merkmale eines künftigen "Verhaltenskodex" beraten. Der erweiterte Kodex soll künftig nicht nur reaktiv und auf die Entfernung von Inhalten angelegt sein, sondern Online-Plattformen auch zu mehr Prävention und Antizipation von Bedrohungen bewegen.

Der Verhaltenskodex gegen illegale Hassreden, der 2016 eingeführt wurde, hat sich im Laufe der Jahre zu einem effizienten und erfolgreichen Instrument zur Bekämpfung von Hassreden im Internet entwickelt. Illegale Hassreden, die den Plattformen gemeldet werden, werden schnell entfernt, wobei die meisten Meldungen innerhalb von 24 Stunden überprüft werden.

Die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, sagte dazu: "Illegale Hassreden haben in unserer Gesellschaft keinen Platz, weder online noch offline. Der Kodex ist ein einzigartiges Instrument. Der DSA (Digital Services Act) bietet einen klaren Rechtsrahmen für den Umgang mit illegaler Online-Rede."

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: "Der Verhaltenskodex, den wir 2016 mit den großen Online-Plattformen vereinbart haben, hat bedeutende Fortschritte gebracht. Doch die digitale Landschaft hat sich weiterentwickelt, und wir stehen vor neuen Herausforderungen und Bedrohungen in den Bereichen Hassreden im Internet und Meinungsfreiheit. Wir machen nun rasche Fortschritte hin zu einem "Verhaltenskodex+", und ich fordere alle Unterzeichner auf, bald eine ehrgeizige Vereinbarung zu finden, die dazu beiträgt, die EU zu einem Ort zu machen, an dem es keinen Platz für Hass gibt."

Diskussion in der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hassreden und Hasskriminalität
Die Kommission hat gestern eine zweitägige Diskussion in der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hassreden und Hasskriminalität über die Bekämpfung von Hass und Intoleranz abgeschlossen, die gemeinsam mit dem spanischen Ratsvorsitz organisiert wurde.

Die Teilnehmer erörterten auch die Dimension der Hassreden in den nationalen Aktionsplänen gegen Rassismus und Antisemitismus im Einklang mit dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020 bis 2025 und der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 22.01.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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