Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

DSA bietet einen klaren Rechtsrahmen


Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet: EU-Kommission arbeitet an gestärktem Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex gegen illegale Hassreden, der 2016 eingeführt wurde, hat sich im Laufe der Jahre zu einem effizienten und erfolgreichen Instrument zur Bekämpfung von Hassreden im Internet entwickelt



Die EU-Kommission macht Fortschritte bei der Erarbeitung eines verbesserten Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet. Gemeinsam mit den Unterzeichnern des Verhaltenskodex, nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft hat die EU-Kommission über die Merkmale eines künftigen "Verhaltenskodex" beraten. Der erweiterte Kodex soll künftig nicht nur reaktiv und auf die Entfernung von Inhalten angelegt sein, sondern Online-Plattformen auch zu mehr Prävention und Antizipation von Bedrohungen bewegen.

Der Verhaltenskodex gegen illegale Hassreden, der 2016 eingeführt wurde, hat sich im Laufe der Jahre zu einem effizienten und erfolgreichen Instrument zur Bekämpfung von Hassreden im Internet entwickelt. Illegale Hassreden, die den Plattformen gemeldet werden, werden schnell entfernt, wobei die meisten Meldungen innerhalb von 24 Stunden überprüft werden.

Die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, sagte dazu: "Illegale Hassreden haben in unserer Gesellschaft keinen Platz, weder online noch offline. Der Kodex ist ein einzigartiges Instrument. Der DSA (Digital Services Act) bietet einen klaren Rechtsrahmen für den Umgang mit illegaler Online-Rede."

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: "Der Verhaltenskodex, den wir 2016 mit den großen Online-Plattformen vereinbart haben, hat bedeutende Fortschritte gebracht. Doch die digitale Landschaft hat sich weiterentwickelt, und wir stehen vor neuen Herausforderungen und Bedrohungen in den Bereichen Hassreden im Internet und Meinungsfreiheit. Wir machen nun rasche Fortschritte hin zu einem "Verhaltenskodex+", und ich fordere alle Unterzeichner auf, bald eine ehrgeizige Vereinbarung zu finden, die dazu beiträgt, die EU zu einem Ort zu machen, an dem es keinen Platz für Hass gibt."

Diskussion in der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hassreden und Hasskriminalität
Die Kommission hat gestern eine zweitägige Diskussion in der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hassreden und Hasskriminalität über die Bekämpfung von Hass und Intoleranz abgeschlossen, die gemeinsam mit dem spanischen Ratsvorsitz organisiert wurde.

Die Teilnehmer erörterten auch die Dimension der Hassreden in den nationalen Aktionsplänen gegen Rassismus und Antisemitismus im Einklang mit dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020 bis 2025 und der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 22.01.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen