Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rechte der Opfer von SLAPP-Klagen stärken


Schutz von Journalisten und Zivilgesellschaft: EU-Gesetzgeber einigen sich auf Regeln gegen missbräuchlichen Klagen
Mit der Richtlinie werden wirksame verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen für grenzüberschreitende SLAPP-Klagen eingeführt




Die EU bekommt erstmals ein verbindliches europäisches Rechtsinstrument gegen missbräuchliche Klagen, sogenannte SLAPP-Klagen (engl. strategic lawsuit against public participation = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung; engl. slap = Ohrfeige, Schlag ins Gesicht, aus: Wikipedia). Darauf haben sich Europäisches Parlament und Rat politisch geeinigt. Die missbräuchlichen Klagen werden vor allem gegen Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sowie Organisationen der Zivilgesellschaft eingesetzt. Wie die Kommission im April 2022 vorgeschlagen hatte, werden mit der Richtlinie wirksame verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen für grenzüberschreitende SLAPP-Klagen eingeführt. Dies hatte die Zivilgesellschaft nach der Ermordung der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia gefordert.

EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová begrüßte die Einigung: "Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung treten in der EU inzwischen häufiger auf. Hier werden Geld und Macht gezielt eingesetzt, um Journalistinnen und Journalisten oder auch Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten mundtot zu machen. Das neue Gesetz wird all jene abschrecken, die mit solchen missbräuchlichen Klagen liebäugeln. Zugleich werden die Rechte der Opfer von SLAPP-Klagen gestärkt, damit sie sich besser wehren können. Wir wollen diejenigen schützen, die Gefahren auf sich nehmen, um die Bürgerinnen und Bürger über gesellschaftlich relevante Fragen zu informieren."

Die neuen Vorschriften beinhalten unter anderem Folgendes:
>> die vorzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen sowie Rechtsbehelfe gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren, insbesondere auch die Auferlegung von sämtlichen Kosten, Sanktionen oder sonstigen geeigneten Maßnahmen mit gleicher Wirkung,
>> den Schutz vor Drittlandsurteilen, die in der EU nicht anerkannt oder vollstreckt werden.

Die Richtlinie gehört zum selben Paket wie die horizontale Empfehlung der Kommission gegen SLAPP-Klagen, die 2022 angenommen wurde und bereits umgesetzt wird.

Nächste Schritte
Der Text, auf den sich das Europäische Parlament und der Rat politisch verständigt haben, muss nun noch von beiden Organen förmlich angenommen werden.

Hintergrund
In dem im Dezember 2020 angenommenen Aktionsplan für Demokratie in Europa wurde eine Reihe konkreter Initiativen angekündigt, um die Medienfreiheit und den Medienpluralismus zu fördern und zu schützen. Dazu gehörte auch eine Maßnahme zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie Organisationen der Zivilgesellschaft vor SLAPP-Klagen. Klagemissbrauch ist in der EU auf dem Vormarsch. Nicht selten sind Betroffene in mehreren Rechtsräumen mit mehreren Klagen gleichzeitig konfrontiert.

In manchen Mitgliedstaaten sind SLAPP-Klagen ein ernsthaftes Problem, wie in den Rechtsstaatlichkeitsberichten 2020 und 2021 festgestellt wurde. Im Rahmen des Projekts "Media Freedom Rapid Response" (MFRR) wurden im Jahr 2021 in der EU 626 Verstöße gegen die Pressefreiheit, darunter zahlreiche SLAPP-Klagen, dokumentiert, die 1063 Personen und Medienunternehmen in 30 Ländern trafen.

Ein tragisches Beispiel ist die Journalistin Daphne Caruana Galizia, gegen die 2017 zum Zeitpunkt ihrer Ermordung 43 Klagen anhängig waren. Bei SLAPP-Klagen geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern darum, die Verklagten durch langwierige Verfahren finanziell und anderweitig unter Druck zu setzen, einzuschüchtern und mundtot zu machen. Wer solche Gefahren auf sich nimmt, um seinen Informationsauftrag gegenüber der Öffentlichkeit gewissenhaft zu erfüllen, muss konkret unterstützt und geschützt werden können.

Zielscheibe sind aber nicht nur Journalistinnen Journalisten. Auch wer sich für Menschenrechte oder die Umwelt einsetzt, kann, ebenso wie Organisationen der Zivilgesellschaft, Opfer von SLAPP-Klagen werden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.12.23
Newsletterlauf: 15.03.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen