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Zusätzliche Emissionsquellen abdecken


Einigung auf straffere Regeln zu Emissionen in Industrie und Landwirtschaft
Weniger Schadstoff-Ausstoß, effizientere Verfahren und Innovations-Anschub



Die Europäische Kommission hat die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten über verschärfte Regeln zu den Emissionen aus Industrie und von großen Intensivzuchtbetrieben begrüßt. Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission für den europäischen Grünen Deal, sagte: "Die modernisierten Emissionsvorschriften werden den ökologischen Wandel fördern und unterstützen, der für die Verwirklichung dieser Ziele von entscheidender Bedeutung ist. Jetzt müssen wir alle, Behörden und Unternehmen zusammenarbeiten, um diese neuen Vorschriften rasch und effizient umzusetzen."

Das neue Gesetz soll die Schadstoffemissionen aus Industrieanlagen wirksamer begrenzen. Im Vergleich zu der derzeit geltenden Richtlinie wird es zusätzliche Emissionsquellen abdecken, Genehmigungsverfahren effizienter machen, die Verwaltungskosten senken, die Transparenz erhöhen und neue Technologien und andere innovative Ansätze stärker unterstützen. Mit dem überarbeiteten Gesetz werden auch die Vorschriften für die Gewährung von Ausnahmeregelungen zum weiteren Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit verschärft.

Dank flexiblerer Genehmigungen sollen umweltfreundlichere Zukunftstechniken leichter getestet werden können. Ein neues Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) wird der Industrie dabei helfen, Lösungen zur Verminderung der Umweltverschmutzung und transformative Technologien zu finden. Schließlich müssen die Betreiber von Industrieanlagen Transformationspläne entwickeln, um die Null - Schadstoff-Ziele der EU bis 2050, die Kreislaufwirtschaft und die Dekarbonisierung zu erreichen, und von flexiblen Genehmigungen zur Umsetzung tiefgreifender Transformationstechniken profitieren.

Wichtigste Neuerungen:
Das neue Gesetz wird sich auf mehr Anlagen erstrecken, insbesondere:

>> Großflächige Intensivtierhaltungsbetriebe. Nach den neuen Vorschriften würden die größten Schweine- und Geflügelhaltungsbetriebe erfasst, während die Einbeziehung von Rinderhaltungsbetrieben zu einem späteren Zeitpunkt in einer Überprüfung bewertet wird. Alle betroffenen Betriebe unterliegen weniger strengen Genehmigungsregelungen als komplexe Industrieanlangen. Der Größe der Betriebe und ihrer Besatzdichte wird Rechnung getragen.
>> Gewinnung von Metallen und großmaßstäbliche Herstellung von Batterien. Diese Tätigkeiten werden in der EU erheblich ausgeweitet, um den ökologischen und digitalen Wandel zu ermöglichen. Die Governance-Mechanismen der überarbeiteten Richtlinie über Industrieemissionen werden das nachhaltige Wachstum dieser Tätigkeiten in der EU unterstützen und so zu den Zielen der Rechtsakte über kritische Rohstoffe und Netto-Null-Industrie beitragen.

Die verbesserten Maßnahmen in Bezug auf Sanktionen und Entschädigungsmöglichkeiten für Bürger werden die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren erhöhen und die Verwaltung und Durchsetzung des Umweltrechts stärken. Mit dem neuen EU-Portal für Industrieemissionen werden die Bürgerinnen und Bürger auf Daten zu Genehmigungen zugreifen können, die überall in Europa ausgestellt wurden, und einfach Einblicke in umweltschädliche Tätigkeiten in ihrer unmittelbaren Umgebung erhalten.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen und die neue Verordnung über das Industrieemissionsportal im Einklang mit der erzielten Einigung noch förmlich annehmen.

Sobald die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen in Kraft tritt, haben die Mitgliedstaaten 22 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen.

Hintergrund
Die Richtlinie über Industrieemissionen deckt derzeit rund 50.000 große Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetriebe in Europa ab. Diese Anlagen müssen die Emissionsbedingungen erfüllen, indem sie tätigkeitsspezifische "beste verfügbare Techniken" anwenden. Diese Techniken werden gemeinsam von Industrie, nationalen Sachverständigen und Sachverständigen der Kommission sowie der Zivilgesellschaft festgelegt. (EU-Kommissionen: ra)

eingetragen: 30.11.23
Newsletterlauf: 05.03.24


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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