Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbreitung illegaler Produkte im Internet


Kampf gegen illegale Produkte: EU-Kommission richtet DSA-Auskunftsersuchen an AliExpress
Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von AliExpress wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA bedeuten




Die Europäische Kommission hat AliExpress ein förmliches Auskunftsersuchen zugestellt. Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll das Unternehmen darüber informieren, wie es seinen Verpflichtungen in Bezug auf Risikobewertungen und Maßnahmen zur Risikominderung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet nachkommt. Dabei geht es insbesondere um die Verbreitung illegaler Produkte im Internet, wie beispielsweise gefälschte Arzneimittel.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte dazu: "Bei dem Gesetz über digitale Dienste geht es nicht nur um Hassreden, Desinformation und Cybermobbing. Es soll auch sicherstellen, dass illegale oder unsichere Produkte, die in der EU über E-Commerce-Plattformen verkauft werden, entfernt werden, einschließlich der wachsenden Zahl gefälschter und potenziell lebensbedrohlicher Medikamente und Arzneimittel, die online verkauft werden."

Weitere Schritte
Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von AliExpress wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA bedeuten.

Gemäß Artikel 74 (2) der DSGVO kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Antwortet AliExpress nicht, kann die Kommission beschließen, die Informationen per Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Geldbußen führen.

Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform ist AliExpress verpflichtet, alle von der DSA eingeführten Bestimmungen einzuhalten, einschließlich der Bewertung und Abschwächung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte und etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 27.02.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen