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Wettbewerbsfähigkeit & intermodaler Güterverkehr


Güterverkehr vor Schienen: EU-Kommission legt Vorschlag für nachhaltigeren Güterverkehr vor Schienen
Die Überarbeitung soll den intermodalen Verkehr effizienter und wettbewerbsfähiger machen




Der Güterverkehr in der EU soll nachhaltiger werden. Dazu will die EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Güterverkehrs im Vergleich zum reinen Straßengüterverkehr verbessern und hat einen Vorschlag vorgelegt, der die geltende Richtlinie über den kombinierten Verkehr aktualisiert und die Maßnahmen zur Ökologisierung des Güterverkehrs vom Juli 2023 ergänzt. "Im Jahr 2022 wurden 13,6 Milliarden Tonnen Güter auf den Straßen der EU transportiert. Dieser Güterverkehr ist für die Wirtschaft der EU von entscheidender Bedeutung, und da die Nachfrage steigt, müssen wir die Kosten und Emissionen unter Kontrolle halten", sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean. "Dank unseres Vorschlags werden LKW ihre Rolle im Güterverkehr behalten, aber ihre Kombination mit anderen, nachhaltigeren Verkehrsträgern wie Lastkähnen, Kurzstreckenseeverkehr oder Zügen wird die externen Kosten des Verkehrs senken und die Nutzung unseres Verkehrsnetzes im Interesse der Bürger und unserer Wirtschaft optimieren".

Intermodale Beförderungen
Bei intermodalen Beförderungen wird eine Ladeeinheit, beispielsweise ein Container, über eine Kombination aus Lastkraftwagen, Bahn, Lastkahn, Schiff oder Flugzeug befördert. Der kombinierte Verkehr ist eine Art intermodaler Verkehr, der die Flexibilität des Straßenverkehrs kombiniert. Dieser würde weiterhin für die erste/letzte Teilstrecke einer Fahrt genutzt, um sicherzustellen, dass jeder Ort in der EU erreicht werden kann, mit der Umweltverträglichkeit der Schiene, der Binnenschifffahrt oder des Kurzstreckenseeverkehrs auf der Hauptstrecke.

Die Überarbeitung soll den intermodalen Verkehr effizienter und wettbewerbsfähiger machen. Die Förderung konzentriert sich auf Operationen, die die negativen externen Effekte im Vergleich zu reinen Straßenverkehren zwischen denselben Ausgangs- und Endpunkten um mindestens 40 Prozent reduzieren.

Digitale Plattformen, die im Rahmen der Verordnung über elektronische Informationen für den Güterverkehr
(eFTI) eingerichtet werden, stellen ein Berechnungsinstrument bereit, mit dem die Verkehrsunternehmen nachweisen können, ob ihr Betrieb für eine Förderung in Frage kommt. Sie werden die erforderlichen Informationen in zugänglicher Form übermitteln; akkreditierte digitale Systeme werden den Rest erledigen.
Ausnahme von Fahrverboten

Neben den bestehenden Regulierungsmaßnahmen sieht der Vorschlag eine Ausnahme von zeitweiligen Fahrverboten vor, z. B. von Wochenendfahrverboten für den kombinierten Verkehr. Ziel ist es, die Auslastung der Terminals und anderer Infrastrukturen zu verbessern, indem Lkw, die kurze Zubringerstrecken fahren, die Terminals je nach Bedarf erreichen können, wobei die Abfahrtszeiten von Zügen, Binnenschiffen oder Schiffen zugrunde gelegt werden.
Kostensenkung und neues Informationsportal

Der Vorschlag setzt den Mitgliedstaaten das Wettbewerbsziel, die durchschnittlichen Haus-zu-Haus-Kosten des kombinierten Verkehrs innerhalb von sieben Jahren um mindestens 10 Prozent zu senken, und verpflichtet sie, die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Ein neues EU-Portal für Informationen über den intermodalen Verkehr wird Links zu den nationalen politischen Rahmenwerken aller Mitgliedstaaten sowie praktische Informationen über bestehende Maßnahmen bieten und so die Transparenz der nationalen Maßnahmen erhöhen.

Die Terminalbetreiber werden außerdem verpflichtet, auf ihren Websites Mindestinformationen über die Dienstleistungen und Einrichtungen ihrer EU-Umschlagterminals bereitzustellen.

Nächste Schritte
Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

Hintergrund
Die Richtlinie über den kombinierten Verkehr wurde zuletzt im Jahr 1992 geändert. Die Kommission legte zwei frühere Vorschläge zur Aktualisierung der Richtlinie vor, 1998 und 2017; in beiden Fällen wurde der Änderungsvorschlag von der Kommission zurückgezogen, da keine zufriedenstellende Einigung zwischen den Mitgesetzgebern erzielt werden konnte.

Einige Teile der Richtlinie sind jedoch veraltet, die Definition und die Förderkriterien bereiten der Branche praktische Probleme, und die Unterstützung ist nicht so wirksam, wie sie sein könnte. Mit dem Europäischen Green Deal schlug die Kommission erneut eine Änderung der Richtlinie vor, um einen ehrgeizigeren Rahmen für die Förderung der Verkehrsverlagerung zu schaffen, der wirklich etwas bewirken kann.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 27.02.24


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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