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Verordnung zur europäischen digitalen Identität


Neu Ära des digitalen Jahrzehnts: EU-Gesetzgeber einigen sich auf Digitale Brieftasche
Die digitale Brieftasche soll eine benutzerfreundliche und praktische Alternative zur Online-Identifizierung bieten, die durch EU-Recht garantiert ist



Mit einer digitalen Brieftasche sollen sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft in der ganzen EU ausweisen können: Das Europäische Parlament und die Minister der Mitgliedstaaten im Rat haben im abschließenden Trilog eine endgültige Einigung über die Verordnung zur europäischen digitalen Identität erzielt. Die EU-Kommission begrüßte den Beschluss, Vizepräsidentin Věra Jourová sagte: "Die Brieftasche für digitale Identitäten wird eine neue Ära des digitalen Jahrzehnts einläuten, da sie eine bequeme und sichere Möglichkeit darstellt, persönliche digitale Dokumente zu verwalten und täglich auf öffentliche und private Online-Dienste zuzugreifen. Die Europäerinnen und Europäer werden die Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben und diese, wenn sie es wünschen, über eine App auf ihrem Telefon weitergeben können."

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton ergänzte: "Die Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum EU-Ziel für 2030, allen europäischen Bürgern die Möglichkeit zu geben, eine sichere und die Privatsphäre schützende digitale Identität zu nutzen. Die EU-Brieftasche für digitale Identitäten wird den Bürgern die Kontrolle über ihre Daten geben und die Sicherheit bei der Nutzung von Online-Diensten erhöhen. Sie wird die technologische Souveränität Europas stärken und uns helfen, die heutigen und zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung zu bewältigen."

Digitale Dekade
Die Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu den Zielen der Digitalen Dekade 2030 für die Digitalisierung der öffentlichen Dienste. Alle EU-Bürger werden die Möglichkeit haben, eine digitale EU-Identitätskarte zu besitzen. Damit können sie öffentliche und private Online-Dienste in ganz Europa in voller Sicherheit und unter Wahrung des Schutzes persönlicher Daten nutzen.

Online-Plattformen
Neben den öffentlichen Diensten müssen auch die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste benannten sehr großen Online-Plattformen (einschließlich Diensten wie Amazon, Booking.com oder Facebook) und private Dienste, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Nutzer zu authentifizieren, den digitalen Identitätsnachweis für die Anmeldung bei ihren Online-Diensten akzeptieren.

Darüber hinaus werden die Funktionen und gemeinsamen Spezifikationen es für alle privaten Dienste-Anbieter attraktiv machen, diesen für ihre Dienste zu akzeptieren, wodurch neue Geschäftsmöglichkeiten entstehen. Der digitale Identitätsnachweis wird es den Dienstleistern auch erleichtern, die verschiedenen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Aufbewahrung von Dokumenten
Neben der sicheren Speicherung ihrer digitalen Identität können die Nutzer mit der Brieftasche auch Bankkonten eröffnen, Zahlungen tätigen und digitale Dokumente wie einen mobilen Führerschein, ein ärztliches Rezept, ein Berufszertifikat oder ein Reiseticket aufbewahren.

Online-Identifizierung
Die digitale Brieftasche soll eine benutzerfreundliche und praktische Alternative zur Online-Identifizierung bieten, die durch EU-Recht garantiert ist. Sie wird die Entscheidung des Nutzers, ob er persönliche Daten weitergeben will oder nicht, in vollem Umfang respektieren und ein Höchstmaß an Sicherheit bieten, die von unabhängiger Seite nach denselben Standards zertifiziert wird. Relevante Teile ihres Codes werden als Open Source veröffentlicht. Das soll jede Möglichkeit des Missbrauchs, der illegalen Verfolgung, des Aufspürens oder des Abhörens durch Behörden ausschließen.

Datenschutz
Die Brieftasche wird ein Dashboard aller Transaktionen enthalten, auf das ihr Inhaber Zugriff hat. Sie wird die Möglichkeit bieten, mutmaßliche Datenschutzverletzungen zu melden, und sie wird die Interaktion zwischen Brieftaschen ermöglichen. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger in der Lage sein, die Brieftasche mit bestehenden nationalen eID-Systemen zu verbinden und von kostenlosen eSignaturen für nichtprofessionelle Zwecke zu profitieren. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 26.02.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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