Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vorgaben für sehr große Online-Plattformen


Gesetz über digitale Dienste: TikTok und YouTube sollen darlegen, wie sie Minderjährige schützen
Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen sind TikTok und YouTube verpflichtet, alle Bestimmungen des DSA einzuhalten




Die Europäische Kommission hat förmliche Auskunftsersuchen an TikTok und YouTube im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) gerichtet. Die beiden Unternehmen sollen über die von ihnen ergriffene Maßnahmen informieren, um ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Jugendschutz gemäß dem DSA nachzukommen. Dazu gehören auch die Verpflichtungen in Bezug auf Risikobewertungen und Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen im Internet, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für die psychische und physische Gesundheit, sowie auf die Nutzung ihrer Dienste durch Minderjährige.

TikTok und YouTube mussten der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 30. November 2023 übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 DSGVO zur Folge haben. Gemäß Artikel 74 Absatz 2 der DSGVO kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Im Falle einer Nichtbeantwortung kann die Kommission beschließen, die Informationen durch Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die nicht fristgerechte Beantwortung zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Vorgaben für sehr große Onlineplattformen
Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen sind TikTok und YouTube verpflichtet, alle Bestimmungen des DSA einzuhalten. Dazu gehört die Bewertung und Abschwächung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, einschließlich der Rechte von Kindern, und auf den Jugendschutz. TikTok hat bereits am 19. Oktober 2023 ein Auskunftsersuchen über die Verbreitung von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hassreden, die angebliche Verbreitung von Desinformationen und allgemeine Aspekte des Jugendschutzes im Internet erhalten.

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 22.02.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen