Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vorschriften meist zufriedenstellend umgesetzt


Bericht: EU-Datenregeln für Justiz und Polizei verbessern Opfer-Schutz
Die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung schützt das Grundrecht der Bürger und Bürgerinnen auf Datenschutz, wenn personenbezogene Daten von Strafverfolgungsbehörden für Strafverfolgungszwecke verwendet werden




Die Daten von Opfern, Zeugen und Verdächtigen bei strafrechtlichen Ermittlungen werden durch die bestehenden EU-Regeln gut geschützt. Dies zeigt ein Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung. Die Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, sollten es laut Justizkommissar Didier Reynders so schnell wie möglich tun - damit die Bürgerinnen und Bürger ein Höchstmaß an Schutz genießen. Reynders betonte: "Der Bericht bestätigt, dass die Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung ein Schlüsselelement für die Sicherheitspolitik der EU ist".

Die Kommission hatte im April in einem Vertragsverletzungsverfahren ein Aufforderungsschreiben unter anderem an Deutschland gerichtet, weil Deutschland noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie im Hinblick auf die Bundespolizei mitgeteilt hatte.

In dem Bericht wird festgestellt, dass die Vorschriften in der EU im Allgemeinen zufriedenstellend umgesetzt wurden. Es besteht aber noch eine Reihe von Problemen, z. B. fehlende Ressourcen für einige Datenschutzbehörden. Dies hatte zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren geführt. Der Bericht enthält auch eine Liste von Maßnahmen, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Datenschutzaufsichtsbehörden ausgearbeitet wurden, um das Potenzial der Richtlinie voll auszuschöpfen.

Dazu gehören die vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie, die Ausstattung der nationalen Datenschutzbehörden mit den erforderlichen Befugnissen und angemessenen Ressourcen sowie die Herausgabe zusätzlicher Leitlinien zur Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Datenschutzausschuss. Der nächste Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie ist für 2026 vorgesehen.

Die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung schützt das Grundrecht der Bürger und Bürgerinnen auf Datenschutz, wenn personenbezogene Daten von Strafverfolgungsbehörden für Strafverfolgungszwecke verwendet werden. Sie stellt vor allem sicher, dass die Daten von Opfern, Zeugen und Verdächtigen bei strafrechtlichen Ermittlungen ausreichend geschützt sind, und erleichtert die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.22
Newsletterlauf: 29.09.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen