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Werbung in sozialen Medien


EU-Kommission untersucht Geschäftspraktiken von Influencern
Influencer-Marketing hat sich zu einer tragenden Säule der digitalen Wirtschaft entwickelt und wird im Jahr 2023 voraussichtlich einen weltweiten Wert von 19,98 Milliarden Euro erreichen



Die EU-Kommission wird gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutz-Behörden Online-Posts in sozialen Medien auf Einhaltung der europäischen Verbraucherregeln überprüfen. Das EU-Recht schreibt vor, dass Influencer Werbung transparent machen müssen. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte dazu: "Das Geschäft der Influencer floriert, und viele Kunden - oft junge Menschen oder sogar Kinder - vertrauen ihren Empfehlungen. Dieses Geschäftsmodell bringt jedoch auch rechtliche Verpflichtungen mit sich. Auch Influencer müssen sich an lautere Geschäftspraktiken halten und ihre Follower haben ein Recht auf transparente und verlässliche Informationen."

Influencer-Marketing hat sich zu einer tragenden Säule der digitalen Wirtschaft entwickelt und wird im Jahr 2023 voraussichtlich einen weltweiten Wert von 19,98 Milliarden Euro erreichen. Influencer, die an regelmäßigen kommerziellen Aktivitäten beteiligt sind, wie Markendeals zur Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, gelten nach dem EU-Verbraucherrecht als Gewerbetreibende.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung sozialer Medien werden in den Fitness-Check für digitale Fairness einfließen. Er soll dabei helfen zu beurteilen, ob neue Rechtsvorschriften erforderlich sind, um digitale Märkte so sicher wie Offline-Märkte zu machen.

"Influencer Legal Hub" bietet Informationen über rechtliche Verpflichtungen
Die EU-Kommission hat zudem einen "Influencer Legal Hub" gestartet. Auf dieser Plattform können sich Influencer und Content Creators über die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der fairen Geschäftspraktiken informieren. Dies soll ihnen dabei helfen, sich an die Regeln zu halten.

Der "Influencer Legal Hub" bietet animierte Videoschulungen und eine Bibliothek mit Ressourcen, die in Zusammenarbeit mit akademischen Experten entwickelt wurde.

Influencer können sich über ihre rechtlichen Verpflichtungen informieren, insbesondere darüber, wann, wo und wie sie ihre Werbeaktivitäten in den sozialen Medien offenlegen sollten, was von ihnen in Bezug auf die berufliche Sorgfaltspflicht erwartet wird und welche Rechte Verbraucher haben, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen direkt von ihnen kaufen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 15.01.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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