Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zugriff auf Zahlungsinformationen


Neue EU-Transparenzvorschriften gegen Mehrwertsteuerbetrug
Seit dem 1. Januar müssen diese Zahlungsdienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen, und ab dem 1. April müssen sie den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten



Zum Jahreswechsel sind neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Kraft getreten. Sie werden den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, gegen Mehrwertsteuerbetrug vorzugehen.

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: "Diese neuen Vorschriften werden eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs spielen, der die Regierungen in der EU jedes Jahr um Einnahmen in Milliardenhöhe bringt. Indem sie die Informationen nutzen, die Zahlungsdienstleister wie Banken und Kreditkartenunternehmen sammeln, werden die Spezialisten für Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten betrügerisches Verhalten im elektronischen Handel leichter aufdecken und gezielter dagegen vorgehen können."

Durch diese neuen Vorschriften werden die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten auf Zahlungsinformationen zugreifen können, die es ihnen ermöglichen, Mehrwertsteuerbetrug leichter aufzudecken. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf dem elektronischen Handel, der für Mehrwertsteuerverstöße und -betrug besonders anfällig ist. Dies führt wiederum zu Verlusten bei den Steuereinnahmen, mit denen zentrale öffentliche Dienste bezahlt werden.

Beispielsweise vertreiben einige Online-Verkäufer ohne physische Präsenz in einem EU-Mitgliedstaat Waren und Dienstleistungen an EU-Verbraucherinnen und -Verbraucher, ohne sich irgendwo in der EU für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren oder indem sie einen geringeren als den tatsächlichen Wert ihrer Online-Verkäufe melden. Die Mitgliedstaaten benötigen daher stärkere Instrumente, um rechtswidriges Verhalten aufzudecken und zu unterbinden.

Im Einzelnen
Das neue System nutzt die Schlüsselrolle von Zahlungsdienstleistern wie Banken, E-Geld-Instituten, Zahlungsinstituten und Postgirodiensten. Über sie laufen insgesamt mehr als 90 Prozent der Zahlungen für Online-Käufe in der EU.

Seit dem 1. Januar müssen diese Zahlungsdienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen, und ab dem 1. April müssen sie den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten. Diese Informationen werden dann in einer neuen, von der Europäischen Kommission entwickelten europäischen Datenbank – dem zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (CESOP) – zentral erfasst und dort gespeichert, aggregiert und mit anderen Daten abgeglichen.

Alle Informationen im CESOP werden den Mitgliedstaaten anschließend über Eurofisc, dem 2010 ins Leben gerufenen EU-Netzwerk aus Experten im Bereich der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, zur Verfügung gestellt. Für die Mitgliedstaaten wird es dadurch deutlich leichter werden, Daten zu analysieren und Online-Verkäufer auszumachen, die ihren Mehrwertsteuerverpflichtungen nicht nachkommen, einschließlich von Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind.

Eurofisc-Verbindungsbeamte sind zudem befugt, angemessene Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen, wie etwa die Einleitung von Auskunftsverlangen, Prüfungen oder die Löschung von Mehrwertsteuernummern aus dem Register. Ähnliche Vorkehrungen bestehen bereits in einigen Mitgliedstaaten sowie anderen Ländern und haben bei der Bekämpfung von Betrug im elektronischen Handel deutliche Wirkung gezeigt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.01.24
Newsletterlauf: 04.04.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen