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Kartell bestraft: 400.000 Euro Buße


Bußgeld wegen Preisabsprachen gegen einen Hersteller von Kabelfüllmischungen
Bußgeldentscheidung:
Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Melos GmbH, gegen die deshalb keine Geldbuße verhängt wurde

(02.07.10) - Das Bundeskartellamt hat gegen einen Hersteller von Kabelfüllmischungen sowie zwei verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von insgesamt 400.000 Euro verhängt.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes haben Vertreter der Unternehmen Condor Compounds GmbH, Braunschweig, und Melos GmbH, Melle, zwischen 2005 und 2008 ihre Preiserhöhungen für sog. Standard-Kabelfüllmischungen abgestimmt.
Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Melos GmbH, gegen die deshalb keine Geldbuße verhängt wurde.

Standard-Kabelfüllmischungen bestehen im Wesentlichen aus einer Kautschukverbindung und werden in Niederspannungsinstallationskabeln zum Schutz des Kabelstranges vor Beschädigungen eingesetzt.

Die Absprache begann mit einem Treffen im September 2004, in dem sich Vertreter der beiden o.a. Unternehmen darauf verständigten, ihre Preiserhöhungen für Standard-Kabelfüllmischungen ab Jahresbeginn 2005 abzustimmen. In der Folge fanden regelmäßig Gespräche zwischen Vertretern der genannten Unternehmen statt. Die Kartellabsprache wurde im November 2008 beendet.

Bei der Bemessung der Bußgelder fand Berücksichtigung, dass von der Preisabsprache nur ein vergleichsweise geringes Umsatzvolumen betroffen war.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Allerdings haben sich sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Mitarbeiter zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt. (Bundeskartellamt: ra)


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