Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerb in der Energiewirtschaft


Evaluierung zeigt: Erhebliche Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Gasvertrieb
Beschlüsse des Bundeskartellamtes zu langfristigen Gaslieferverträgen waren erfolgreich


(23.06.10) - Das Bundeskartellamt hat einen Bericht zur Evaluierung seiner Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen veröffentlicht.

In mehreren Entscheidungen gegenüber deutschen Ferngasunternehmen hatte die Behörde eine Begrenzung der Laufzeiten und der Bezugsquoten von Gaslieferverträgen durchgesetzt. Die Erfolge dieser bis zum 30. September 2010 befristeten Maßnahmen dokumentiert der jetzt vorgelegte Bericht. Aufgrund der festgestellten positiven Marktveränderungen besteht kein Anlass für eine Verlängerung der Regelung.

Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt: "Durch unsere Entscheidungen konnten wir die wettbewerbsbeschränkende Praxis der langfristigen Vollversorgung aufbrechen und einen entscheidenden Anstoß für mehr Wettbewerb im Gassektor leisten."

Die umfangreiche Evaluierung des Marktes hat deutlich gemacht: Die Bedeutung der seinerzeit beanstandeten langen Laufzeiten und hohen Lieferquoten in den Gaslieferverträgen von Ferngasunternehmen wie E.ON Ruhrgas, VNG, Wingas und RWE ist drastisch zurückgegangen. Der Markt ist heute gekennzeichnet von unterschiedlichen Vertragsmodellen, Produktvielfalt, gestiegener Lieferantenauswahl und größerer Verhandlungsmacht auf Seiten der Abnehmer.

Kartellverfahren gegen 15 deutsche Ferngasunternehmen
In der Zeit von 2006 bis 2008 führte das Bundeskartellamt Verfahren gegen 15 deutsche überregionale und regionale Ferngasunternehmen wegen einer Marktabschottung auf dem Markt für die Belieferung von regionalen und lokalen Weiterverteilern infolge langfristiger Gaslieferverträge. Die Entscheidungen enthielten Vorgaben für die kartellrechtlich zulässige Vertragsdauer in Abhängigkeit von der Bezugsquote.

Evaluierung
Zur Prüfung, ob aus kartellrechtlicher Sicht eine Verlängerung der Mengen-/Laufzeitregelungen über den Stichtag 30. September 2010 hinaus angeraten ist, hat das Bundeskartellamt nun die allgemeinen rechtlichen wie tatsächlichen Marktentwicklungen der vergangenen Jahre eingehend analysiert. Außerdem wurde die Vertragssituation bei der Belieferung von lokalen und regionalen Weiterverteilern durch überregionale und regionale Ferngasunternehmen erneut untersucht.

Im Rahmen der mehrmonatigen Evaluierung hat das Amt über 100 Marktteilnehmer nach ihrer konkreten Vertragspraxis, aber auch nach ihren eigenen Erfahrungen befragt. Die beschaffungsseitige Entwicklung des Wettbewerbs wurde auch von den Abnehmern - bis auf ganz wenige Ausnahmen - positiv beurteilt.

Marktbelebung durch weitere Maßnahmen
Eine wichtige Rolle für die Beurteilung der Marktverhältnisse spielten auch die positiven Auswirkungen der folgenden Maßnahmen:

>> derzeitige Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung
>> Organisation des Gasnetzzugangs durch die Bundesnetzagentur
>> die strikte Untersagungslinie des Bundeskartellamtes bei Beteiligungsvorhaben marktbeherrschender Gasvorlieferanten und
>> das Einschreiten des Bundeskartellamtes gegen Weiterverkaufsverbote für Mindestabnahmemengen in Gaslieferverträgen.
(Bundeskartellamt: ra)

Lesen Sie mehr (externer Link)
Bericht zur Evaluierung seiner Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen