Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

EU-Bankenpaket - Startschuss erfolgt


Bankenpaket: Eine große Herausforderung ist die knappe Umsetzungsfrist
Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement und Governance-Anforderungen (Fit&Proper) im Fokus



Mit der Verkündung der Umsetzung von Basel III in der EU (sog. "Bankenpaket") im EU-Amtsblatt ist der Weg frei für das geplante Inkrafttreten für alle europäischen Banken und Sparkassen zum 1. Januar 2025. Durch die neuen Regelungen werden u.a. die Kapitalanforderungen der europäischen Institute geschärft, darüber hinaus drohen aber vor allem durch die Vielzahl neuer prozessualer Anforderungen hohe Kosten.

"Eine große Herausforderung ist die knappe Umsetzungsfrist", so Karolin Schriever, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) und diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Schon zum 1. Januar 2025 müssen die neuen Kapitalanforderungen der CRR III umgesetzt sein und bereits zum 12. Mai 2025 darauf basierende Meldungen abgegeben werden. Das Gesamtpaket enthält rund 140 Mandate für die Europäische Aufsichtsbehörde (EBA) zur Spezifizierung der Regelungen durch sogenannte "Level-II- oder III"-Regulierungen. "Dieses Vorgehen führt zu einer viel zu hohen Komplexität in der Regulierung, die alle europäischen Institute zunehmend stark belastet", kritisiert Schriever.

"Es ist nun an der Zeit, die Spielräume, die der nationale Gesetzgeber hat, auch tatsächlich zu nutzen", so Schriever. "Die anstehende nationale Umsetzung des Bankenpakets (CRD VI-Umsetzungsgesetz) bietet eine gute Gelegenheit, um Regulierung smart zu gestalten." Hier stehen u.a. Themen wie Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement und Governance-Anforderungen (Fit&Proper) im Fokus.

Mit der gestrigen Ankündigung von Kommissarin McGuinness zur Verschiebung der Marktrisikoregelungen aus dem Bankenpaket um ein Jahr (Fundamental Review of the Trading Book – FRTB) erkennt der EU-Gesetzgeber an, dass es andere Länder wie die USA oder das Vereinigte Königreich gibt, die hier noch nicht so weit sind. Damit versucht die EU Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Allerdings sollte die Verschiebung eine "early-adoption-Klausel" beinhalten, die es Banken erlaubt, die FRTB-Regeln bereits zum 1.1.2025 anzuwenden. (Die Deutsche Kreditwirtschaft: ra)

eingetragen: 07.08.24
Newsletterlauf: 12.09.24

Deutsche Kreditwirtschaft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen