Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

EU-weit rechtsverbindliche Vorgaben


Ombudsmann der privaten Banken: Bindender Streitwert wird auf 10.000 Euro erhöht
Die meisten Beschwerden betrafen mit knapp 2.400 Eingängen das Wertpapiergeschäft, dicht gefolgt vom Kreditgeschäft

(17.09.14) - "Die Bindungswirkung der Schlichtungssprüche unserer Ombudsleute wird für Beschwerden, die ab dem 1. Januar 2015 eingehen, auf 10.000 Euro erhöht", verkündete Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, bei der Vorstellung des Ombudsmann-Tätigkeitsberichts 2013. "Die Verpflichtung der Banken, Entscheidungen der Ombudsleute bis zu einer bestimmten Höhe umzusetzen, ist für die Kunden wichtig", betont Kemmer, "darin sind wir uns mit den Verbraucherschutzorganisationen einig." Bisher lag dieser Wert bei 5.000 Euro.

Insgesamt sind die Beschwerden bei den privaten Banken gegenüber der Hochphase der Finanzmarktkrise weiter rückläufig. Während im vergangenen Jahr 6.551 Fälle in der Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes eingingen, waren es 2011 noch 8.268. "Die Beschwerdezahlen haben sich stabilisiert", bewertet Kemmer die Entwicklung, "allerdings auf einem im Vergleich zum Zeitraum vor der Krise höheren Niveau."

Die meisten Beschwerden betrafen mit knapp 2.400 Eingängen das Wertpapiergeschäft, dicht gefolgt vom Kreditgeschäft, auf das sich rund 2.350 Fälle bezogen. Im Wertpapiergeschäft ging es bei den Meinungsverschiedenheiten vor allem um die Anlageberatung; im Kreditgeschäft waren überwiegend laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkreditverträgen strittig. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor kurzem eine Grundsatzentscheidung getroffen. Ein weiteres BGH-Urteil wird zu Anschlussfragen der Verjährung erwartet.

Eine erfreuliche Entwicklung sieht Kemmer darin, dass in den letzten Jahren die Beschwerden zum "Girokonto für jedermann" stetig abgenommen haben: "Dies bestätigt, dass auch die freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft, jedem Verbraucher ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen, greift." Gleichwohl wird hier der Gesetzgeber noch tätig. Die EU-Bankkonten-Richtlinie soll künftig unter anderem den Zugang zu einem sogenannten "Basiskonto" EU-weit einheitlich regeln.

Auch außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren bekommen erstmals EU-weit rechtsverbindliche Vorgaben. Die sogenannte ADR-Richtlinie muss bis Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit bekommt die Förderung außergerichtlicher Streitschlichtung einen festen Platz auch auf EU-Ebene. Kemmer: "Unser Kundenbeschwerdeverfahren ist effizient und kundenfreundlich. Es war das erste außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Finanzsektor und gilt als Vorreiter für andere. Wir sind für die Umsetzung der EU-Regeln in deutsches Recht gut aufgestellt."

Der Tätigkeitsbericht 2013 enthält eine repräsentative Auswahl von Schlichtungssprüchen sowie zahlreiche Statistiken und Grafiken zum Ombudsmannverfahren.

Tätigkeitsbericht bestellen oder herunterladen
http://newsletter.bankenverband.de/c/11908796/ec63db1f6f3b-nb0c04
(Bankenverband: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen