Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

"Schritt in die Transfer-Union"


Europaministerin Dr. Beate Merk gegen Pläne der EU-Kommission für eine europäische Arbeitslosenversicherung
Pläne läuten einen Umverteilungsmechanismus in Europa ein, der von den europäischen Verträgen nicht gedeckt ist

(12.09.14) - Europaministerin Dr. Beate Merk weist die Pläne von EU-Sozialkommissar László Andor zur Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung entschieden zurück. Kommissar Andor hatte jüngst seine Konzepte präzisiert, wonach eine künftige europäische Arbeitslosenversicherung beispielsweise für die ersten sechs Monate ein Kernarbeitslosengeld von 40 Prozent des letzten Einkommens auszahlen würde. Die nationalen Arbeitslosenversicherungen könnten nach seiner Vorstellung den Betrag von 40 Prozent aufstocken und anschließend wieder vollständig Ersatzleistungen übernehmen. Nach Presseäußerungen des EU-Kommissars soll die europäische Arbeitslosenversicherung möglicherweise aus Steuermitteln der Euro-Länder finanziert werden.

Europaministerin Merk lehnt die wiederholt von Kommissar Andor geforderte europäische Arbeitslosenversicherung als Schritt in die Transfer-Union entschieden ab. "Solche Pläne läuten einen Umverteilungsmechanismus in Europa ein, der von den europäischen Verträgen nicht gedeckt ist. Gerade Deutschland als finanzstarkes Land würde durch eine europäische Arbeitslosenversicherung einseitig belastet. Außerdem sagt die Kommission selbst, dass eine gemeinsame Arbeitslosenversicherung die Änderung der Europäischen Verträge voraussetzt. Eine einstimmig zu beschließende Vertragsänderung steht jedoch in absehbarer Zeit gar nicht an", so die Ministerin.

Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre eigenen Arbeitsmärkte dürfe nicht abgewälzt werden. "Die hohe Arbeitslosigkeit in einigen Ländern des Euroraums hat doch vor allem strukturelle Gründe. Die Probleme müssen dort an der Wurzel gepackt werden. Deshalb sind wirtschaftspolitische Reformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung von Wirtschaftswachstum der richtige Schritt. Transfermechanismen dagegen könnten sogar die Motivation senken, die Ursachen der strukturellen Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Ein bloßer Umverteilungsmechanismus würde die Situation in den betroffenen Ländern nicht nachhaltig verbessern und ist den Menschen bei uns auch nicht vermittelbar", bekräftigte Europaministerin Merk. (Bayerische Staatsregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen