Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Regelung zur Vorratsdatenspeicherung


Bayerns Justizminister Dr. Bausback begrüßt Votum der Justizministerkonferenz zum Thema Vorratsdatenspeicherung
Bausback: "Ein deutliches länder- und parteienübergreifendes Signal gegen den Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung"

(15.07.14) - Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begrüßt die Entscheidung der Justizministerkonferenz zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Das Land Sachsen hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, wonach die Justizministerinnen und -minister der Länder den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz bitten, sich sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Dieser Vorschlag wurde heute von einer großen Mehrheit der Länderjustizministerinnen und -justizminister abgelehnt.

Bausback sagte: "Nicht nur die Kollegen aus der Union sondern auch viele Vertreter SPD-geführter Regierungen haben heute gegen den sächsischen Vorschlag gestimmt und so deutlich unterstrichen: Die Vorratsdatenspeicherung ist zur Verbrechensbekämpfung so wichtig, dass wir nicht leichtfertig und aus populistischen Erwägungen auf sie verzichten können."

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in §§ 113a, 113b TKG und § 100g StPO war vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärt worden. Im April dieses Jahres erklärte der EuGH auch die EU-Richtlinie, auf der die Regelung beruhte, für mit den europäischen Grundrechten unvereinbar. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der EuGH haben jedoch die Vorratsdatenspeicherung als solche für unzulässig erklärt. Beanstandet wurde von beiden Gerichten lediglich die konkrete Ausgestaltung.

Der bayerische Justizminister sagte: "Eine grundrechts- und europarechtskonforme Ausgestaltung der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist möglich - und wir sollten länder- und parteienübergreifend versuchen, eine ausgewogene Lösung zu finden. Denn die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist im Interesse einer effektiven Strafverfolgung dringend notwendig. Ohne dieses wichtige Ermittlungsinstrument bestehen erhebliche Sicherheitslücken bei der Verfolgung von Straftaten. Gerade zur Bekämpfung von schweren Straftaten, insbesondere im Bereich der Cyberkriminalität ist sie unverzichtbar. Die Ablehnung des sächsischen Beschlussvorschlags (…) war deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen