Schutzwürdige Interessen der Betroffenen wahren
Keine seriöse Rechtsverfolgung: Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert Rechtsanwaltskanzlei, die im Internet einen Abmahnpranger erstellen will, um Forderungen einzutreiben
Die bayerische Ministerin begrüßte es vor diesem Hintergrund, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in dieser Angelegenheit bereits tätig geworden ist
(04.09.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk wendet sich gegen die Ankündigung einer Rechtsanwaltskanzlei, die Namen von Personen zu veröffentlichen, die illegal im Internet Filme heruntergeladen und zum Tausch angeboten haben: "Unter seriöser Rechtsverfolgung stelle ich mir etwas anderes vor", so Merk. "Wer als Rechtsanwalt seine Forderungen nicht außergerichtlich durchsetzen kann, muss einen Mahnbescheid beantragen oder vor Gericht klagen. Seine Gegner im Internet an den Pranger zu stellen, entspricht dagegen nicht dem Bild, das ich von einem Organ der Rechtspflege habe."
Merk machte deutlich, dass Urheber selbstverständlich zu ihrem Recht kommen müssen, wenn ihre Werke illegal vervielfältigt werden, dass dabei jedoch Recht und Gesetz eingehalten werden müssen.
Die bayerische Ministerin begrüßte es vor diesem Hintergrund, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in dieser Angelegenheit bereits tätig geworden ist. "Das Bundesdatenschutzgesetz lässt die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der Betroffenen nur in engen Grenzen zu. Voraussetzung ist im Regelfall, dass der Veröffentlichung keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Rahmen für grüne NGEU-Anleihen
Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.
-
Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple
Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.
-
Verwaltungskosten für Unternehmen senken
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.
-
Diskriminierende steuerliche Behandlung
Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.
-
Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook
Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.