Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Europaweites Gerichtssystem für Patente


Schaffung eines europaweiten Patentgerichts: Experten diskutierten über Auswirkungen in Deutschland
Dr. Beate Merk: "Künftige europäische Patentgerichtsbarkeit ist eine große Chance für die Integration des europäischen Binnenmarktes
"

(28.07.10) - Was bedeutet die Schaffung eines europaweiten Patentgerichts? Welche Folgen hat dies speziell für Deutschland? Hierüber wurde auf Einladung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk diskutiert. Anlass für die vom Bundesministerium der Justiz, dem Bundespatentgericht und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam ausgerichtete Veranstaltung waren die Pläne der Europäischen Kommission und des Rates zur Schaffung eines europäischen Patentgerichts.

Diese wurden von Dr. Margot Fröhlinger, Leiterin der Direktion für wissensbestimmte Wirtschaft in der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission, näher erläutert. Das künftige europäische Patentgericht soll sich mit allen Patenten befassen, die vom Europäischen Patentamt erteilt werden.

Zu den Gästen/Teilnehmern zählten auch der seit dem 1. Juli amtierende Präsident des Europäischen Patentamts, Benoît Batistelli, die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, Cornelia Rudloff-Schäffer, und zahlreiche weitere Vertreter der Justiz, der Patentämter, der Patentanwaltschaft und der Rechtsanwaltschaft.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte die Bedeutung der geplanten Reformen: "Mit der europäischen Patentgerichtsbarkeit werden EU-weit geltende Patente zügig und kostengünstig durchsetzbar. Der gesamte Binnenmarkt wird davon profitieren, insbesondere aber Deutschland als 'Patenteuropameister'", erklärte sie. "Ein starkes Patenrecht ist Motor für Innovationen."

Leutheusser-Schnarrenberger sagte weiter: "Wir haben in Brüssel intensiv verhandelt und sind mit den Regelungsvorschlägen für das europäische Patentgericht auf dem richtigen Weg. Mit großem Interesse erwarte ich das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum europarechtlichen Rahmen des vorgeschlagenen Gerichtsmodells."

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk freute sich über das überwältigende Interesse an der Veranstaltung: "Es kamen hochkarätige Gäste und der Saal war mit 200 Besuchern bis an die Grenze gefüllt. Dies zeigt, dass das Thema von großer Bedeutung ist und von der Münchner Patentszene mit brennendem Interesse verfolgt wird".

Merk betonte: "Die künftige europäische Patentgerichtsbarkeit ist eine große Chance für die Integration des europäischen Binnenmarktes. Sie wirft aber, etwa mit Blick auf die daneben weiter bestehenden nationalen Patentgerichte sowie Patentstreitkammern und -senate, auch einige Fragen auf. Von besonderem Interesse ist, wo die Kammern des Gerichts errichtet werden. Hier sehe ich München sehr gut aufgestellt: Mit den zahlreichen hier ansässigen Institutionen und der starken Patentaktivität der bayerischen Unternehmen empfiehlt sich die "Patenthauptstadt" München als Standort der künftigen europäischen Patentgerichtsbarkeit."

Der Präsident des Bundespatentgerichts, Raimund Lutz, hob hervor, dass in dem aktuellen Entwurf zur europäischen Patentgerichtsbarkeit erfreulicherweise auch zahlreiche Elemente des deutschen Patentgerichtssystems wiederzufinden seien. Lutz: " Wir sind eines der wenigen auf den gewerblichen Rechtschutz spezialisierten Gerichte in Europa. Gerne sind wir bereit, unsere Kenntnisse und Erfahrungen in ein europäisches Patentgerichtssystem einzubringen." (Bayerische Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen