Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes


Markttransparenz herstellen: Verbraucherkommission fordert besseren Anlegerschutz
Dr. Beate Merk: "Unabhängige Experten bestätigen Defizite
"

(29.07.10) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat die Stellungnahme der Verbraucherkommission zur Verbesserung des Anlegerschutzes entgegen genommen. Nach ihrer Konstituierung im Herbst 2009 hat sich die Verbraucherkommission Bayern intensiv mit der Finanzmarktkrise und den daraus zu ziehenden Lehren befasst. Sie empfiehlt insbesondere eine stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes, transparentere Informationen bei Anlageprodukten, bessere Qualifizierung und Überwachung von Finanzvermittlern und mehr finanzielle Verbraucherbildung an Schulen.

Merk sagte: "Die Einschätzung der unabhängigen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbraucherverbänden bestätigt meine Auffassung, dass in Sachen Anlegerschutz noch einiges im Argen liegt. Diese Defizite müssen wir rasch beseitigen. Dabei halte ich es für ausgesprochen wichtig, dass wir die Probleme im gemeinsamen Dialog zwischen Banken- und Verbraucherseite angehen."

Die Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Jutta Roosen, erklärte: "Insgesamt muss es bei der Stärkung des Anlegerschutzes darum gehen, eine verbesserte Markttransparenz herzustellen und Verbraucher bei der Rechtsdurchsetzung zu stärken. Wichtig ist, dass die Themen nun auch politisch umgesetzt werden."

Die Verbraucherkommission Bayern ist ein unabhängiges Expertengremium. Ihre Aufgabe ist es, die Bayerische Staatsregierung zu beraten, neue Entwicklungen in der Verbraucherpolitik aufzugreifen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

Merk sagte: "Hervorzuheben ist dabei die Unabhängigkeit des Gremiums, sowohl bei der Auswahl der Themen als auch bei der Gestaltung seiner Arbeit. Die Kommission gibt uns einen Blick "von außen" auf die staatlichen Aktivitäten des Verbraucherschutzes. Es ist ein großer Gewinn für die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass uns das externe Fachwissen der 15 ehrenamtlichen Mitglieder für die politische Arbeit zur Verfügung steht." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen