Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Bankenwerbung und Seriosität


Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk warnt vor Lockvogelangeboten von Banken: "Anleger sollten sich nicht zu leicht ködern lassen"
Werbeanzeigen von Banken: Liese man das Kleingedruckte, dann erscheinen vermeintlich gute Angebote in einem ganz anderen Licht


(05.05.10) - Ob im Fernsehen kurz vor der Tagesschau oder morgens beim Blick in die Zeitung. Im Moment sieht man sie überall: Werbeanzeigen von Banken, die um den Anleger buhlen. "Hier ist Vorsicht geboten", warnt Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. Bei diesen Anzeigen handele es sich häufig um Lockvogelangebote. Diese seien zwar regelmäßig wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, der Verbraucher solle aber ganz genau hinsehen.

Der Angelhaken sei ein hoher Festgeldzinssatz, geworben werde zum Beispiel mit "2,4 Prozent Tagesgeldzinsen p.a.". Merk erläutert: "Liest man aber auch das Kleingedruckte, und leider beinhalten diese Anzeigen fast mehr Klein- als Normalgedrucktes, dann erscheint das Angebot in einem ganz anderen Licht: Der schöne Zinssatz gilt nur für Neukunden, nur bis Summen von 10.000 Euro und nur bis 1. Oktober 2010. Nicht beschränkt sind allerdings die möglicherweise anfallenden Gebühren."

Die Banken würden mit derartigen Angeboten darauf spekulieren, dass der Verbraucher nach Ablauf der "Lockphase" die Bank nicht wechselt und dann sein Geld zu deutlich schlechteren Konditionen zur Verfügung stellt. "Diese Rechnung geht vielfach auf, da die wenigstens Menschen Zeit und Lust haben, alle paar Monate den mit einem Bankwechsel verbundenen Aufwand zu betreiben", bestätigt Merk. Der Verbraucher solle sich daher gut überlegen, ob sich für ihn ein Bankwechsel wirklich lohnt. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen