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Regelung zur Gewinnabschöpfung


Dr. Beate Merk: "Wettbewerbsverstöße dürfen sich nicht lohnen"
"Wir brauchen eine praxisgerechte Gestaltung der Gewinnabschöpfungsklage"


(29.04.10) - Wer mit irreführender Werbung oder Vertragsfallen im Internet eine Vielzahl von Verbrauchern schädigt, muss nur selten um seinen Gewinn fürchten. "Die geltende Regelung zur Gewinnabschöpfung bei verbraucherschädigendem Verhalten hat ihr Ziel verfehlt", sagt die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk anlässlich der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftlicher Verbraucherschutz in Berlin. "Die rechtlichen Hürden und das hohe Prozesskostenrisiko sind wesentliche Ursachen dafür, dass die vom Gesetzgeber geschaffene Gewinnabschöpfungsklage bislang weitgehend bedeutungslos geblieben ist."

Die Gewinnabschöpfungsklage, die Verbraucherverbänden, Wettbewerbsvereinigungen und den IHK offen steht, war eingeführt worden, um die Durchsetzung von Wettbewerbs - und Verbraucherschutzvorschriften gerade bei massenhaften Bagatellschäden sicherzustellen. Denn wenn sich der Schaden beim Einzelnen im Bagatellbereich bewegt, lohnt sich für ihn regelmäßig eine Klage nicht.

Durch die Vielzahl der Geschädigten ist der erzielte Unrechtsgewinn aber beträchtlich. Beispiele dafür sind Internetabofallen ("69 Euro pro Jahr"), die Produktwerbung mit unrichtigen oder veralteten Qualitätssiegeln oder die um 10 ml zu wenig befüllte Zahnpastatube. Oder eine Bank schreibt mehreren tausend Kunden Guthabenbuchungen mit geringfügiger Verzögerung gut, so dass sie einen in der Summe großen Zinsgewinn einfährt.

Durch derartige Praktiken werden nicht nur die Verbraucher, sondern auch die seriös handelnden Anbieter massiv geschädigt.

"Wir brauchen eine praxisgerechte Gestaltung der Gewinnabschöpfungsklage. Ein wichtiger Schritt wäre, die Gewinnabschöpfung nicht nur bei Vorsatz, sondern künftig auch bereits bei grober Fahrlässigkeit zu ermöglichen", fordert die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Merk. "Ich baue dabei auf die Unterstützung der Verbraucherschutzministerkonferenz, die sich im vergangenen Jahr auf bayerischen Vorschlag hin bereits in diese Richtung ausgesprochen hat. Außerdem setze ich mich für die Schaffung eines Fonds ein, in den einerseits die abgeschöpften Gewinne fließen und aus dem andererseits Gelder für Gewinnabschöpfungsklagen zur Verfügung gestellt werden."

Merk weiß aber auch um die berechtigten Sorgen der Wirtschaft und betont: "Sammelklagen nach dem Opt-out-Modell wie in Amerika mit der dortigen Klageindustrie sind der falsche Weg. Das hat hoffentlich auch die EU-Kommission mittlerweile erkannt. Wir können aber durch Verbesserungen in unserem bestehenden Rechtssystem viel für die Verbraucher und einen faireren Wettbewerb bewegen. Diese Möglichkeiten gilt es auszuschöpfen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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