Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Die Gefahren beim Teleshopping


Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk warnt vor "schwarzen Schafen" beim Teleshopping
Beschwerden über Teleshopping-Anbieter mit Sitz in Liechtenstein - Merk:
"Unseriöse Anbieter machen das Einkaufen vom Fernsehsessel aus zum Ärgernis"

(17.07.09) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat vor einzelnen unseriösen Teleshopping-Anbietern gewarnt. Merk stellte fest:
"Teleshopping erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Gerade bei älteren Menschen, aber auch im ländlichen Raum, bietet die Bestellung vom Fernsehsessel aus einige Vorteile: Bequem vom Wohnzimmer aus einkaufen; man bekommt die Artikel vorgeführt; mitunter ist auch mal ein richtiges Schnäppchen dabei. Teleshopping hat sich als feste Größe im deutschen TV-Markt und als massentauglicher Vertriebskanal etabliert. 13 Jahre nach dem Start des ersten Teleshoppingsenders in Deutschland und zeitweise zweistelligen Wachstumsraten präsentierte sich die Branche 2008 mit einer stabilen Umsatzentwicklung. Knapp zehn Prozent der Deutschen ab 14 Jahre haben in 2007 bei mindestens einem der Teleshopping-Sender eingekauft."

Merk erinnerte an die Kehrseite: "Allerdings hat der positive Trend auch "Schwarze Schafe" mit auf den Plan gerufen: So wurden Beschwerden über einzelne Teleshopping-Anbieter mit Sitz in Liechtenstein laut. Diese versenden mitunter von der Bestellung abweichende oder zusätzliche zu bezahlende Artikel bzw. liefern schon bezahlte Ware nur unvollständig. Bei Rücksendung der Ware erhalten die Kunden lediglich eine Gutschrift und keine Rückzahlung des Kaufpreises oder die Rücknahme des Artikels wird unter Ausreden verweigert. Die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts ist nur mit einer sog. RMA-Nummer ("Return Material Authorization") möglich, die aber nur über eine gebührenpflichtige Servicenummer zu erhalten ist. Außerdem klagen Verbraucher über zusätzliche Gebühren, wie z. B. "Handlingsgebühr", "Transportversicherung", "Aktionszuschlag" oder "Zahlscheinentgelt" und andere Versandspesen sowie über gebührenpflichtige Servicenummern (teure Priority-Hotlines). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten oft unwirksame Klauseln."

Die Geschäftspraktiken einzelner "schwarzer Schafe" können laut Merk die ganze Branche in Verruf zu bringen. Dabei gebe es eine ganze Reihe seriöser Anbieter mit Sitz in Deutschland, auch in Bayern. "Diese Unternehmen unterliegen im Gegensatz zu Anbietern aus Liechtenstein der Aufsicht der deutschen Landesmedienanstalten", erklärte Merk.

Die Verbraucherschutzministerin rät: "Vorsicht bei unseriösen Anbietern mit Sitz im Ausland! Holen Sie am besten im Internet über Verbraucherforen Informationen über den Sender ein! Allgemeine Geschäftsbedingungen genau unter die Lupe nehmen! Nicht blenden lassen von vermeintlichen Schnäppchen, die mit Zusatzgebühren gekoppelt sind."

"Generell gilt es, - auch beim Teleshopping - Vorsicht walten zu lassen. Die Moderatoren verstehen ihr Geschäft. Lassen Sie sich nicht von der Atmosphäre verleiten! Mit rhetorischen Tricks wie "nur noch wenige Stück erhältlich" wird häufig versucht, den Fernsehzuschauer zu vorschnellem Handeln zu veranlassen. Nicht immer sind die angepriesenen Produkte aber auch wirklich die erhofften Schnäppchen. Preisvergleiche lohnen sich immer", sagte Merk. (Bayerisches Justiz- und Verbraucherschutzministerium: ra)

Weiterführende Informationen zu dem Thema "Teleshopping" (externer Link)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen