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SAS 70: Service-Provider in der Pflicht


IT-Dienstleister sind im besonderen Maße von den SOX-Anforderungen für Service-Provider betroffen
Audit-Richtlinie "SAS 70": IT-Beratungshaus Corporate Quality sieht Prüf-Richtlinie als Treiber für nachhaltiges Risikomanagement

(04.06.08) - Das IT-Beratungshaus Corporate Quality sieht die US-amerikanische Prüf-Richtlinie SAS 70 als wichtigen Treiber für nachhaltiges Risikomanagement.

Unternehmen, die an einer amerikanischen Börse notiert sind, unterliegen den gesetzlichen Compliance-Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act (SOX). Sie sind u. a. verpflichtet, ein internes Kontrollsystem bezogen auf ihren Rechnungslegungsprozess zu betreiben und von unabhängigen Stellen regelmäßig prüfen zu lassen.

Doch auch die Dienstleister von SOX-Unternehmen in und außerhalb der USA, an die Funktionen ausgelagert werden, sind in der Pflicht. Wenn sie entweder wesentliche Finanzprozesse durchführen oder andere Schlüsselfunktionen für das SOX-Unternehmen erbringen, müssen sie ebenfalls ein internes Kontrollsystem vorweisen und durch Wirtschaftsprüfer auf Angemessenheit und Wirksamkeit prüfen lassen.

Die Prüfung des Kontrollsystems erfolgt in den USA nach der Audit-Richtlinie "SAS 70". In Deutschland wurde im Jahr 2007 ein Pendant zu SAS 70 veröffentlicht, der Prüfungsstandard "IDW PS" 951. Der IDW PS 951 berücksichtigt neben den Anforderungen von SAS 70 auch nationale Besonderheiten.

IT-Dienstleister sind im besonderen Maße von den SOX-Anforderungen für Service-Provider betroffen, da Fehlfunktionen in IT-Prozessen oder IT-Systemen für das auftraggebende Unternehmen Risiken mit sehr hohem Schadenspotenzial in sich bergen können. Das auslagernde Unternehmen hat entsprechend ein großes Interesse an wirksamen Kontrollmechanismen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken so gering wie möglich halten.

Doch meist schrecken gerade IT-Service Provider vor der Implementierung eines internen Kontrollsystems zurück. "IT-Dienstleister betrachten den Aufbau eines IKS häufig nicht als ihre Aufgabe. Auch fürchten sie hohen Aufwand, der sie aufgrund knapper Ressourcen von ihren Kernaufgaben abhält", sagte Kirsten Messer-Schmidt, Senior Consultant bei Corporate Quality. "Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Aufwand für die Implementierung bei Weitem nicht so hoch ist wie angenommen. In den meisten Fällen sind ca. 75 Prozent der erforderlichen Kontrollmaßnahmen bereits vorhanden. Der Hauptaufwand besteht darin, eine systematische Risikobewertung durchzuführen, bestehende Kontrollen zu strukturieren und Wirksamkeitsprüfungen einzurichten."

Ist das System einmal aufgesetzt, verfügt ein Dienstleistungsunternehmen über zuverlässige Kenntnis seiner Risiken, hat Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen und diese auf ihre Wirksamkeit geprüft. Es besitzt ein Werkzeug sowohl für sein internes als auch für das von seinen Kunden geforderte Risikomanagement und stellt damit seine Zukunftsfähigkeit sicher.
(Corporate Quality: ra)


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