Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Die Last mit der Softwarelizenzierung


Falschlizenzierung: Hauptproblem seien die komplizierten und ständig wechselnden Lizenzierungsmodelle
Die Listec GmbH schlägt zur Lösung neues Modell vor, von dem Lösungsanbieter und Anwender gleichermaßen profitieren


(29.06.09) - Die Listec GmbH macht auf die massiven Schwierigkeiten aufmerksam, die Unternehmen mit der Softwarelizenzierung haben. "Aufgrund unserer Beobachtungen bei Projekten in der Praxis gehen wir davon aus, dass die Quote der richtig lizenzierten Betriebe in Deutschland nicht einmal bei fünfzig Prozent liegt", konkretisiert Listec-Geschäftsführer Jens Orhanovic.

Als Hauptproblem identifiziert Listec die komplizierten und ständig wechselnden Lizenzierungsmodelle. "Was heute richtig ist, kann morgen schon wieder falsch sein", so Jens Orhanovic. Selbst die Hersteller müssten Spezialisten beschäftigen, um in Lizenzierungsfragen einigermaßen sattelfest zu sein. Richtig tief im Schlamassel steckt aber der Kunde, der die Software einsetzt, denn grundsätzlich muss er sich um die korrekte Lizenzierung kümmern. "Reseller und Berater kann er nicht in die Haftung nehmen, wenn etwas schief läuft. Neunzig Prozent der Unternehmen haben in Deutschland einen Vertrag direkt mit dem Hersteller."

Viele Betriebe können sich keinen Spezialisten leisten, der sich rund um die Uhr nur um die Verwaltung der Lizenzen kümmert, die häufigen Änderungen einpflegt und permanent die Systemlandschaft auf Richtigkeit überprüft. Folge ist die Falschlizenzierung. Eher sicherheitsorientierte Unternehmen neigen zur Überlizenzierung. "Eine üble Kostenfalle", kommentiert Jens Orhanovic, der darauf verweist, dass "erfahrungsgemäß rund ein Drittel der installierten Programme gar nicht benötigt werden und die Beschaffung und Pflege von Softwarelizenzen je nach Branche und Anzahl der Mitarbeiter mittlerweile zwischen 25 und 45 Prozent der gesamten IT-Kosten ausmachen."

Umgekehrt wird - meist unter Berufung auf das begrenzte Budget - auch die Unterlizenzierung in Kauf genommen. "Reichlich blauäugig wird davon ausgegangen, dass das ohnehin niemand merkt oder sich später auf die dauernde Änderung der Lizenzbestimmungen herausgeredet werden kann", moniert Jens Orhanovic. "Das böse Erwachen kommt bei der Compliance-Prüfung, wenn die Unterlizenzierung festgestellt wird. Lizenzen müssen dann zum Listenpreis erworben werden - oft noch bis zu zwei Jahre im Nachhinein. Außerdem haften Geschäftsführer und Vorstände persönlich wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz. Weigert sich das Unternehmen, eine Nachlizenzierung vorzunehmen, drohen Geldstrafen oder sogar bis zu drei Jahre Haft.

Die Lösung der genannten Probleme liegt nach Angaben der Listec in einem neuen OEM-Lizenzmodell. OEM steht für Original Equipment Manufacturer und ermöglicht einem Lösungsanbieter, seinen Kunden Dienstleistungen oder Lösungen zusammen mit dem Nutzungsrecht der Basissoftware als Gesamtpaket anzubieten. "Das heißt nichts anderes, als dass die Lizenzen für die Herstellersoftware bereits integriert sind", konkretisiert Jens Orhanovic. In dem Modell ist der Lösungsanbieter aufgrund des Vertrages mit dem Endkunden auch für die Lizenzierung verantwortlich, er haftet auch gegenüber dem Hersteller.

Außerdem wird der Lösungsanbieter schon aus eigenem Interesse penibel darauf achten, dass der Kunde Lizenzen exakt nach Bedarf erhält. Einerseits soll das Budget nicht durch Softwarelizenzen eines Drittherstellers unnötig strapaziert und andererseits auch nicht die Gefahr der Haftung bei Unterlizenzierung riskiert werden. Ein weiterer Vorteil liegt in der Kostenersparnis, da das Gesamtpaket zu einem Fixpreis verkauft wird und größere Lösungsanbieter mit entsprechenden Abnahmenmengen günstige Konditionen an ihre Kunden weitergeben können.

Die Listec GmbH hat sich auf das schwierige Thema Lizenzierung spezialisiert und ist den komplexen Anforderungen, die sich unter anderem durch die laufenden Änderungen ergeben, gewachsen. Die Experten aus Ludwigsburg beraten und schulen Lösungsanbieter, damit diese ihren Kunden eine maßgeschneiderte Softwarelandschaft inklusive aller notwendigen Herstellerlizenzen anbieten können. (Listec: ra)

Listec: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen