Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Auslandskorruption in OECD-Ländern


Transparency-Bericht zeigt internationalen Stillstand bei der Strafverfolgung der Auslandsbestechung
Whistleblower-Schutz: Deutschland wird nach wie vor der Schutz von Hinweisgebern nicht geregelt


(31.05.11) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat den diesjährigen Bericht zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung in OECD-Ländern veröffentlicht. Zum ersten Mal in sieben Jahren hat sich die Strafverfolgung nicht verbessert. Wie im vergangenen Jahr wird in sieben OECD-Ländern eine aktive Verfolgung der Auslandsbestechung festgestellt: Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Italien, Norwegen, Schweiz und USA. In neun OECD-Ländern wird die Verfolgung als moderat bewertet und in 21 OECD-Ländern gibt es kaum oder keine Verfolgung. Zu diesen 21 Ländern gehören Australien, Griechenland, Kanada und Portugal.

Huguette Labelle, Vorsitzende von Transparency International, forderte die Teilnehmer des OECD-Ministertreffens, das am 25./26. Mai stattfindet, auf, Maßnahmen gegen inaktive Mitgliedsstaaten einzuleiten, um der Umsetzung des wegweisenden Übereinkommens neuen Schwung zu verleihen: "Nur bei einer aktiven Strafverfolgung ist hinreichende Abschreckung gewährleistet. Die gemeinsame Verpflichtung aller OECD-Länder, Auslandsbestechung auszumerzen, wird untergraben, wenn zahlreiche Länder das Übereinkommen nicht spürbar anwenden. So wird Korruption ermöglicht, unter der nicht nur die Ärmsten der Armen, sondern auch ehrliche Unternehmen leiden."

Transparency fordert von den Regierungsvertretern, die in dieser Woche am 50. OECD-Ministertreffen teilnehmen, ein 12-Monatsprogramm mit den folgenden Schritten:

>> Regierungen, die Auslandsbestechung nicht oder kaum verfolgen, müssen Maßnahmenpläne und Zeitpläne zur Umsetzung vorlegen.
>> Der OECD-Generalsekretär und der Vorsitzende der zuständigen Arbeitsgruppe müssen sich mit den Regierungsspitzen dieser Länder treffen, um diese Pläne zu besprechen.
>> Eine vollständige Prüfung zum aktuellen Sachstand muss beim nächsten OECD-Ministertreffen im Mai 2012 erfolgen.
>> Die zuständige Arbeitsgruppe muss eine Liste der Regierungen veröffentlichen, die die Auslandsbestechung nicht oder kaum verfolgen. Dieses wäre auch ein klares Signal an Unternehmen, dass Geschäftsbeziehungen in diesen Ländern einer erhöhten Due Diligence unterliegen müssten.

Zur Situation in Deutschland wird im Bericht bemängelt, dass nach wie vor der Schutz von Hinweisgebern nicht geregelt ist. Transparency setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Hinweisgeber in Unternehmen keine arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden dürfen, wenn sie sich an zuständige Stellen wenden, weil sich in ihrem Unternehmen nichts ändert. (Transparency: ra)

Den gesamten Bericht in englischer Sprache (2 MB) können Sie hier herunterladen:
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Internationales/OECD_Progress_Report_2011.pdf
(Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen