Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Rechtslage beim Rail&Fly-Ticket


Zug verspätet, Flug verpasst: Urteil des Bundesgerichtshofs schafft Klarheit bei Rail&Fly-Ticket
Nun muss der Veranstalter für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen


(11.11.10) - Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) haben Pauschalurlauber mit einem Rail&Fly-Ticket Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem Reiseveranstalter, wenn sie ihren Flug verpassen, weil der gebuchte Zug sich verspätet hat oder ausgefallen ist.

Zahlreiche Pauschalreisende haben in der Vergangenheit über das Rail&Fly-Ticket den Zug zum Flug gebucht. Verpassten sie ihren Flug, weil der Zug Verspätung hatte oder ganz ausgefallen ist, schoben sich Bahn und Reiseveranstalter bislang gegenseitig die Verantwortung zu.

Uneinheitliche niedersächsische Gerichtsurteile erschwerten die Rechtssituation. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen begrüßt deshalb die Klarstellung des Bundesgerichtshofes. Rechtsexpertin Kathrin Körber sagte: "Nun muss der Veranstalter für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen; vorausgesetzt die Bahnverbindung wurde so gewählt, dass der Reisende ohne Zugverspätung rechtzeitig zur Abfertigung erschienen wäre".

Woran erkennt der Verbraucher ein Rail&Fly-Ticket?
Ob der Zug zum Flug in der Pauschalreise enthalten ist, geht aus der Beschreibung im Reiseprospekt und den entsprechenden Vertragsbedingungen hervor.

Für ein Rail&Fly-Ticket gelten unter anderem folgende Kriterien:
>> die DB Fahrkarte wurde mit den Reiseunterlagen verschickt und ist auch nur in Kombination mit diesen gültig, der Hinweis "In Kooperation mit der Deutschen Bahn" ist ersichtlich,
>> beim Zug zum Flug-Fahrschein handelt es sich um ein Inklusiv-Angebot im Rahmen einer Pauschalreise.

Bei getrennter Buchung gibt es kein Geld zurück.
Anders ist es, wenn die Bahnfahrt nicht ausdrücklich in der Pauschalreiseleistung enthalten ist und die Anfahrt getrennt zur Flugreise gebucht wird.

Die Zugfahrt gilt hier als Sonderleistung. Der Verbraucher muss selber dafür sorgen, seine Bahnverbindung so frühzeitig zu wählen, dass er ohne Zugverspätung oder -ausfall rechtzeitig am Check-In im Flughafen erscheint. Die Bahn zahlt bei getrennter Buchung keinesfalls für einen versäumten Anschlussflug, verlorengegangene Urlaubstage oder verpasste Übernachtungen.

Weitere Hinweise für Bahnfahrer bietet das neue Faltblatt "Mit dem Zug unterwegs". Die Tipps gibt es in allen örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und können auch am Ende dieses Dokumentes heruntergeladen werden.

Das Faltblatt wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages erstellt. (Verbraucherzentrale Niedersachsen: ra)

Verbraucherzentrale NDS: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen