Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Frist bei den SEPA-Lastschriften kürzer


SEPA: Einheitliche EU-Lastschrift vereinfacht, birgt aber auch Gefahren
Durch diese Vereinheitlichung für das europäische Einzugsgebiet können Tippfehler zu Fehlbuchungen führen


(03.11.09) - Mit SEPA (Single Euro Payments Area) möchte die EU einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum schaffen, indem sich alle 27 Mitglieder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen bewegen. Ziel ist es, den Zahlungsverkehr per Lastschrift zu vereinfachen und dies mit einer einheitlichen Version für Europa zu realisieren. Mit diesem Vorhaben sollen europaweit zwischen 50 und 100 Mrd. Euro eingespart werden, die derzeit aufgrund von nationalen rechtlichen Hindernissen den Zahlungsverkehr erschweren.

"Branchenkenner sind sich einig, dass mittelfristig SEPA-Lastschriftverfahren die inländischen Transaktionsprozesse ablösen werden", sagt Edith Rigler, Abteilungsleiterin Strategie und Geschäftsentwicklung bei VocaLink. "Alte Infrastrukturen und Formate werden dann nicht mehr benötigt. Die Vorteile für die Finanzinstitute: Auf lange Sicht werden Kosten für Transaktionen reduziert. Damit werden die Banken wettbewerbsfähiger und sind für zukünftige Anforderungen gerüstet, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren einhergehen", so Rigler weiter.

Auch für den Konsumenten gibt es Vorteile. Zum Beispiel können Bankkunden, die bisher ihre Auslandstransaktionen in Europa mit Hilfe von Überweisungen, Schecks und Bares abgewickelt haben, diese Zahlungskanäle bald der Vergangenheit zuordnen, denn sie benötigen künftig nur noch die EU-Lastschrift. Zudem werden diese internationalen Transaktionen auch schneller. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist 2012 sollen die Zahlungsvorgänge dann innerhalb eines Bankarbeitstages abgewickelt werden.

Allerdings gibt es auch eine Gefahr. Durch diese Vereinheitlichung für das europäische Einzugsgebiet können Tippfehler zu Fehlbuchungen führen. Das System überprüft nämlich nur die eingegebene Kontonummer auf Echtheit. Sollte diese existieren, erfolgt die Überweisung, ohne zu prüfen, ob dabei auch der richtige Empfänger gemeint ist.

Deshalb raten die Bankexperten, sofort Widerspruch einzureichen, da die Frist bei den Lastschriften kürzer ist. Allerdings haben die Banken bereits eingeräumt, dass sie den Kunden bei Problemen unterstützen wollen. (VocaLink: ra)

Lesen Sie auch:
SEPA - Europaweit einheitlich bezahlen
Wenig SEPA-Kenntnisse in Unternehmen
Was bedeutet SEPA für Unternehmen?
SEPA-Gesetzesinitiative im Januar 2008
Was will SEPA?
MiFID II-Repetitorium: Fit für MiFID und SEPA

Weitere Informationen:
Was ist SEPA

VocaLink: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen