Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Telefongesprächen zu Wertpapiergeschäften


Neue Regeln für Anleger: Was ändert sich ab dem 3.1.2018 mit der MiFID II?
Geeignetheitserklärung ersetzt Beratungsprotokoll: Folgende neuen Regelungen sollten alle Wertpapier-Anleger kennen



Die Europäische Kommission will den Anlegerschutz im Wertpapiergeschäft harmonisieren. Daher hat der EU-Gesetzgeber mit der Überarbeitung der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II - Markets in Financial Instruments Directive) einen gesamteuropäischen Rechtsrahmen für das Wertpapiergeschäft geschaffen. Ab dem 3.1.2018 gelten diese neuen rechtlichen Vorgaben auch in Deutschland. Eine Vielzahl der umfangreichen Änderungen vollzieht sich in den internen Systemen der Banken.

Aber die folgenden neuen Regelungen sollten alle Wertpapier-Anleger kennen:

>> Telefongespräche zu Wertpapiergeschäften werden künftig aufgezeichnet und fünf Jahre aufbewahrt, wenn sie zu einem Wertpapiergeschäft führen oder führen können. Persönliche Gespräche - etwa in der Filiale - sind schriftlich zu dokumentieren.

>> Nicht ganz so neu ist die nun europaweit einheitlich geregelte Geeignetheitserklärung, für die das deutsche Beratungsprotokoll als Blaupause diente. Sie soll dem Anleger zeigen, warum ein ihm empfohlenes Produkt zu seinen Anlagezielen passt.

>> Anleger werden künftig vorab in Euro und Cent über die Kosten eines Produkts und einer Wertpapierdienstleistung informiert.

>> Ab 2018 erhalten Anleger vierteljährlich Aufstellungen über die von ihnen gehaltenen Finanzinstrumente.

Die neuen Vorschriften zielen also auf mehr Transparenz und einen stärkeren Schutz der Anleger, führen aber auch zu einem höheren bürokratischem Aufwand. Wie sie sich auf die Kunden insgesamt und die Angebotspalette der einzelnen Banken auswirken werden, muss sich erst zeigen.

Die Europäische Kommission will den Anlegerschutz im Wertpapiergeschäft harmonisieren. Daher hat der EU-Gesetzgeber mit der Überarbeitung der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II - Markets in Financial Instruments Directive) einen gesamteuropäischen Rechtsrahmen für das Wertpapiergeschäft geschaffen. Ab dem 3.1.2018 gelten diese neuen rechtlichen Vorgaben auch in Deutschland. Eine Vielzahl der umfangreichen Änderungen vollzieht sich in den internen Systemen der Banken. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 15.01.18
Home & Newsletterlauf: 14.02.18

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen