Einsatz der "smart things" & rechtliche Aspekte
Smart things: IT-Sicherheit und Datenschutz im Fokus
davit-Barcamp beleuchtet neueste IT-rechtliche Herausforderungen für Unternehmen
Ob das Internet of Things (IoT), die zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, Legal Tech oder E-Learning: Das diesjährige Barcamp der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV), davit, beschäftigte sich unter dem Generalthema "Industrie 4.0 und Digitalisierung" mit einer ganzen Reihe aktueller Themen. Junge Juristen und Spezialisten griffen dabei neue und gerade entstehende IT-rechtliche Herausforderungen auf.
So ergeben sich etwa aus dem immer breiteren Einsatz der "smart things" rechtliche Aspekte, die Hersteller ebenso wie Nutzer betreffen. Meist sind diese kleinen IoT-Geräte sehr leicht zu "knacken". "Das kann ebenso ein Blutzuckermessgerät sein, das die Patientendaten nur unzulänglich schützt, wie ein Smart-Home-System, das es dem Einbrecher leicht macht, alle Türen zu öffnen", erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam, der gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, beide Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses von davit, das Barcamp leitete.
Die hohe Vulnerabilität dieser Geräte macht kontinuierliche technische Updates unabdingbar. Der Hersteller bleibt also dauerhaft involviert. Daraus ergibt sich unter anderem die Frage, ob ein Gerät eigentlich gekauft oder gemietet ist. "Das Internet of Things wächst dynamisch, steht allerdings noch ziemlich am Anfang einer großen Entwicklung", so Bräutigam weiter. "Umso wichtiger ist es, dass sich die Unternehmen rechtlich absichern."
Inter-Enterprises-Learning: Richtlinien für Teilnehmer nötig
Neue rechtliche Fragestellungen ergeben sich ebenso aus den Möglichkeiten Unternehmensgrenzen überschreitender Lern-Plattformen. Solche Plattformen sind weniger klassische Lehrveranstaltungen, sondern ein Wissensaustausch zwischen Spezialisten. Sie sind gekennzeichnet durch interaktives Lernen ohne festes Curriculum und nah an praktischen Fragestellungen. Diese Art von Expertenaustausch birgt jedoch immer auch die Möglichkeit, dass Teilnehmer unwissentlich betriebsinternes Know-how preisgeben. "Für Mitarbeiter, die an solchem Informationsaustausch teilnehmen, können Trainings im Vorfeld hilfreich sein. Und der Arbeitgeber sollte verbindliche Richtlinien festlegen", empfiehlt Bräutigam. (Deutscher Anwaltverein: ra)
eingetragen: 15.01.18
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