Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Autokauf und Finanzierung


Autokredite: Widerruf des Darlehens eröffnet wirtschaftlich interessante Rückgabechancen
Verbraucher sollten ihre Darlehensverträge unbedingt prüfen lassen



Bei Baufinanzierungen ist mittlerweile bekannt, dass der Widerruf zu erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen führt. Bei sonstigen Verbraucherdarlehen führt der so genannte "Widerrufsjoker" in der öffentlichen Diskussion eher ein Schattendasein. Zu Unrecht. "Denn insbesondere beim finanzierten Autokauf kann der Widerruf des Darlehens für den Verbraucher wirtschaftlich äußerst interessant sein", erklären Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Viele Besitzer von Dieselautos sind aufgrund des Abgasskandals verunsichert. Wer sein Auto loswerden will, kann den Hersteller oder den Händler in Anspruch nehmen. Auch wenn die Gerichte in letzter Zeit zunehmend zugunsten betroffener Käufer urteilen, sind Rücktritts- und Schadensersatzprozesse aufwendig und dementsprechend oftmals langwierig. Eine abschließende Klärung der inmitten stehenden Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof steht noch aus.

"Ein sehr "eleganter" Weg kann im Falle der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung bzw. Widerrufsinformation auch einfach der Widerruf des Autokredits sein", stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann fest. Denn wegen des Verbraucherschutzgedankens sind die Hürden für die Banken seit jeher hoch. Dieses Vorgehen steht nicht nur Verbrauchern offen, deren Fahrzeug - derzeit - von dem Abgasskandal betroffen ist, sondern allen Autokäufern, die den Erwerb finanziert haben.

Die gesetzlichen Widerrufsfristen beginnen grundsätzlich erst dann zu laufen, wenn dem Darlehensnehmer eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt worden ist. Gesetzgeber und Rechtsprechung stellen strenge Anforderungen an deren Inhalt und Form, wie auch die zahlreichen gegen Banken ergangenen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Widerruf von Immobilienkrediten zeigen.

Neben der Pflicht zur Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung sind Banken darüber hinaus im Regelfall verpflichtet, dem Darlehensnehmer zahlreiche Informationen bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. "Der einzuhaltende Pflichtenkatalog ist ebenso lang wie inhaltlich streng", wissen die erfahrenen Verbraucherschutzanwälte. Wenn die Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt worden sind, können Autokredite auch heute noch wirksam widerrufen werden. Dies gilt völlig unabhängig von der Frage, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht.

Wenn der Widerruf wirksam erklärt worden ist, hat der Verbraucher einen Anspruch auf Rückgewähr der Raten und einer etwaigen Anzahlung. Selbstverständlich muss der Kredit in der Folge nicht mehr bedient werden. "Wer seinen Vertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen hat, dürfte in aller Regel nicht einmal verpflichtet sein, Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu leisten, nachdem in den Verbraucherinformationen auf diese Rechtsfolge oftmals nicht ordnungsgemäß hingewiesen worden ist", stellt Rechtsanwalt Göpfert klar. Der Widerruf führt also dazu, dass der Darlehensnehmer quasi "kostenlos" gefahren ist. Auch bei älteren Verträgen kann der Widerruf lohnenswert sein, nachdem die Nutzungsentschädigung häufig geringer ist als der Wertverlust.

Da es sich bei dem Autokauf und der Finanzierung typischerweise um so genannte verbundene Geschäfte handelt, erstreckt sich der Widerruf des Autokredits auch auf den Kaufvertrag. "Über den "Umweg" des Widerrufs des Darlehens können Verbraucher daher auch den Kaufvertrag rückabwickeln", erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Der Darlehensnehmer kann das Auto also schlicht an die Bank zurückgeben. Die Bank hat demgegenüber keinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens gegen den Verbraucher. Sie muss sich mit dem Verkäufer auseinandersetzen.

Es zeigt sich also, dass der Widerruf des Autokredits für alle Verbraucher wirtschaftlich sehr interessante Rückgabechancen eröffnet. "Darlehensnehmer sollten ihre Vertragsunterlagen daher unbedingt durch einen auf dem Gebiet des Bankrechts fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen", empfehlen die Nürnberger Rechtsanwälte. (Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: ra)

eingetragen: 20.08.17
Home & Newsletterlauf: 12.09.17

Dr. Hoffmann & Partner: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen