Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Kein Verzicht auf Verschlüsselung


HTTPS wird zunehmend verpflichtender Standard: Abmahnungen bei fehlendem Datenschutz
EV-SSL Zertifikate machen Websites rechts- und damit abmahnsicher



Daten sind längst zum Unternehmenswert geworden: Wer sie speichert und richtig verarbeitet, kann mit ihrer Hilfe werben und seine Gewinne steigern. Diese Relevanzsteigerung hat aber eine Konsequenz zur Folge: Wer Daten will, muss sie auch schützen. Selbst wer keinen Online-Shop, sondern lediglich eine Info-Site mit Kontaktformular unterhält, ist in der Pflicht, dem Datenschutz einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Die Ergebnisse einer Searchmetrics-Analyse, weltweit führender Anbieter einer Search- und Content-Performance-Plattform, lässt da bei IT-Sicherheitsexperte Christian Heutger die Alarmglocken schrillen: Nur 12 Prozent der E-Commerce- und Publisher-Seiten in Googles Suchergebnissen kommunizieren per HTTPS mit dem Browser. Nur etwas besser sieht es bei den Finanz- und Reise-Websites aus: Hier setzen immerhin 29 und 23 Prozent auf eine HTTPS-Verbindung.

"Das sind schockierende Zahlen. Denn werden Daten, zum Beispiel bei einem Bestellvorgang im Online-Shop, unverschlüsselt übertragen, können sie von Dritten erfasst und ausgelesen werden. Dabei müssen sich Internetanbieter nicht erst seit gestern an eine ganze Reihe von Gesetzen halten, darunter das IT-Sicherheitsgesetz, das Telemediengesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz – und bald auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unternehmen, die angesichts dieser rechtlichen Gegebenheiten entspannt auf Verschlüsselung verzichten, haben die Bedeutung von Datenschutz noch nicht verinnerlicht", so Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group.

Insbesondere das IT-Sicherheitsgesetz enthält in diesem Zusammenhang die Pflicht, personenbezogene Daten entsprechend dem Stand der Technik zu schützen. Zwar enthält es keine direkte Pflicht zur Verschlüsselung, aber die Verschlüsselung wird nahegelegt und ist die wohl einzige praktikable Maßnahme, dem gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz zu entsprechen.

"Die Konsequenzen bei Unterlassen sind drastisch: Wer Datenschutz nicht ernst nimmt, dem drohen Abmahnungen. Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände, Anwälte sowie Behörden suchen nach Verstößen, um diese abzumahnen", warnt Heutger. Zu diesen Verstoß-suchenden Behörden gehört unter anderem das Bayerische Landesamt zur Datenschutzaufsicht (BayLDA). Das BayLDA hat den Auftrag, das Einhalten des Datenschutzrechts in privaten Wirtschaftsunternehmen, bei Freiberuflern, im Web, bei Vereinen sowie bei Verbänden zu prüfen. Bereits seit Anfang 2016 untersucht die Behörde Websites auf unverschlüsselte Kontaktformulare. Aus der mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes geänderten Gesetzeslage ergibt sich jedoch, dass nun auch Abmahnungen bei Sites ohne Kontaktformulare folgen könnten: Tatsächlich wird https zunehmend als ein verpflichtender Standard verstanden und alle geschäftsmäßig orientierten Online-Dienste müssen auf anerkannte Verschlüsselungsverfahren setzen.

Der Verzicht auf Verschlüsselung kann aber auch wirtschaftlich mehr als unvernünftig sein, denn Google straft konsequent mit schlechterem Ranking in den Ergebnislisten ab. Und auch die Warnhinweise der Browser, wie etwa "Verbindung ist nicht sicher", machen mehr als deutlich sichtbar, wenn eine Website oder ein Shop nicht durch ein SSL-Zertifikat geschützt ist. "Mein Rat ist deshalb: Bevor sich die Datenschutzbehörde meldet oder ein Mitbewerber zu einer Abmahnung greift, sollten Wirtschaftsunternehmen auf ihrem Server Extended Validation (EV-) Zertifikate einbinden", so Christian Heutger.

Extended Validation ist die höchstmögliche Validierungsstufe: die Zertifizierungsstellen prüfen die Identität des Antrag stellenden Unternehmens sehr umfassend. Voraussetzung für ein solches "Anti-Abmahn-Zertifikat" ist ein Eintrag in ein öffentliches Register, wie das Handels- oder Vereinsregister sowie in einem öffentlichen Verzeichnis. Die Zertifizierungsstelle Comodo beispielsweise nutzt das Verzeichnis upik.de zur Verifikation der Telefonnummer, um anschließend den Validierungsanruf beim Antrag stellenden Unternehmen durchzuführen.

"EV-Zertifikate sind also nicht binnen weniger Minuten ausgestellt, sondern bedingen eine ausführliche Prüfung der Unternehmensidentität. Das hat den Hintergrund, dass die bestätigte Identität in die URL einfließt, denn EV-Zertifikate sind die einzigen, die die Adressleiste im Browser grün färben. Der Unternehmensname steht noch vor dem "https" und Websitebesucher können sich so sicher sein, dass die Website tatsächlich die ist, die sie erreichen wollten", erklärt Heutger. EV SSL-Zertifikate von Comodo gibt es bei PSW Group bereits ab 129 Euro pro Jahr. Andere namhafte Zertifizierer sind beispielsweise auch SwissSign, GeoTrust und thawte. (PSW Group: ra)

eingetragen: 20.08.17
Home & Newsletterlauf: 12.09.17

PSW Group: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen