Lieferzeiten in der Logistik enorm verkürzen


Paket-Drohnen: Drohnen für den Transport von Waren oder Medikamenten haben großes Potenzial
Bei der privaten Drohnen-Nutzung müssen gesetzliche Regelungen beachtet und Versicherungsfragen geklärt werden



Logistik-Drohnen könnten schon bald ein alltäglicher Anblick am Himmel über Deutschland sein. Das zeigt eine repräsentative Befragung rund um das Thema Luftfahrt im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Hierfür wurden 994 Verbraucher, die in den vergangenen zwölf Monaten eine Flugreise unternommen haben, unter anderem zu ihrem Interesse an den unbemannten Luftfahrzeugen für die Warenlieferung befragt.

Demnach würden sich 13 Prozent der Befragten auf jeden Fall Einzelhandels-Waren per Drohne liefern lassen, und 30 Prozent können sich das vorstellen, das heißt: Insgesamt sind 43 Prozent der Befragten offen für die individuelle Warenlieferung aus der Luft. Noch stärker ist das Interesse an der Lieferung eiliger Medikamente per Drohne.

So würde jeder vierte Befragte (24 Prozent) auf jeden Fall Drohnen in Anspruch nehmen, um sich eilige Medikamente liefern zu lassen, 21 Prozent können sich das vorstellen. Insgesamt haben damit fast 45 Prozent Interesse an Arzneimittel-Drohnen. Große Logistikunternehmen testen derzeit die Warenlieferung per Drohne. "Drohnen können die Lieferzeiten in der Logistik enorm verkürzen und damit den Service auf ein ganz neues Niveau heben", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

"In Zukunft wird es üblich sein, dass wir beim Online-Kauf auch Drohnen als Lieferart auswählen können." Darüber hinaus können Drohnen zum Beispiel eingesetzt werden, um öffentliche Großveranstaltungen abzusichern, um schwer zugängliches Gelände nach einem Erdbeben zu begutachten oder um in der Landwirtschaft Getreidefelder zu kontrollieren. Auch für den privaten Gebrauch sind Drohnen interessant: "Qualitativ hochwertige, einfach zu bedienende Drohnen sind schon heute zu günstigen Preisen erhältlich und daher auch hochattraktiv für Privatleute, die zum Beispiel ihr Hausdach kontrollieren oder ihr Grundstück für den Verkauf abfotografieren wollen."

Wer selbst eine Drohne steigen lassen möchte, sollte sich vorab gründlich informieren, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Nutzung erlaubt ist. Generell gilt: Für die Nutzung von Drohnen zu Hobbyzwecken braucht man derzeit in aller Regel keinen Eignungsnachweis wie einen Führerschein. Je nach Gewicht der Drohne, Aufstiegshöhe, Flugort und Zweck der Nutzung kann jedoch eine Aufstiegsgenehmigung der Behörden nötig sein.

Auf dem eigenen Grundstück darf man in der Regel eine Drohne fliegen lassen, solange diese weniger als fünf Kilo wiegt und nicht höher als 30 Meter steigt und das Grundstück nicht in einer Flugverbotszone liegt. Auch auf Modellflugplätzen ist der Einsatz meist problemlos möglich. Im Umkreis von Flughäfen ist der Betrieb verboten bzw. streng reglementiert.

Ein Flugverbot herrscht auch über Menschenansammlungen, Kraftwerken, militärischen Objekten und Krankenhäusern. Zudem sollten sich Nutzer von Drohnen über die Versicherungslage informieren. In vielen Fällen reicht eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung für den Drohnen-Betrieb nicht aus, d.h. es muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Bei Bildaufnahmen von Menschen müssen im Falle einer Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. Für die gewerbliche Drohnen-Nutzung gelten Sonderregelungen.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 994 Flugreisende ab 14 Jahren befragt. Die Frage lautete: "Für welche der folgenden Zwecke würden Sie gerne Drohnen in Anspruch nehmen?"
(Bitkom: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 28.06.16

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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