Transparenz ist die Basis für Resilienz


Hochschule Ansbach und EQS Group stellen Deutschlands LkSG-Studie vor: "Unternehmen beklagen Kraftakt, sehen langfristig aber auch Wettbewerbsvorteile"
Drei Viertel der 500 befragten Unternehmen fehlen die personellen und finanziellen Ressourcen für die Umsetzung und Digitalisierung der Sorgfaltspflichten - Bürokratie und unklare Vorgaben des Lieferkettengesetzes sind große Herausforderungen - 82,9 Prozent der Unternehmen sehen im eigenen Geschäftsbereich nur ein geringes Risiko




Deutschland ist mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Vorreiter in Europa. 700 Unternehmen sind hierzulande seit Jahresbeginn verpflichtet, menschenrechtliche und umweltrechtliche Risiken in ihrer Lieferkette zu adressieren, mehr als 2.000 weitere Unternehmen müssen diesen Kraftakt ab dem 1. Januar 2024 bewältigen. Die Hochschule für angewandte Wissenschaft Ansbach und die EQS Group sind daher in einer Studie der Frage nachgegangen, wie der Status Quo der Umsetzung ist. Über 500 Unternehmen aller Größenordnungen, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, beteiligten sich an der bisher größten Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Die Kritik der betroffenen Unternehmen an dem deutschen Lieferkettengesetz ist nicht zu überhören. Viele sehen in den strengen gesetzlichen Verpflichtungen in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der europäischen Konkurrenz. Die größten Herausforderungen, denen sich die Befragten ausgesetzt sehen, sind laut der Studie die geringen finanziellen und personellen Ressourcen (72,8 Prozent), der große Bürokratieaufwand (33,2 Prozent), unklare Vorgaben und Rechtsbegriffe (36 Prozent) sowie nicht zuletzt der fehlende Einblick in die eigene Lieferkette (33,4 Prozent) und das fehlende Verständnis für die Anforderungen bei den Zulieferern (38 Prozent).

"Akzeptanz für Sorgfaltspflichten wird steigen"
"Die Sorgen der Befragten sind vielfach berechtigt und zumindest kurzfristig nachvollziehbar. Denn die Umsetzung des Gesetzes ist eine sehr komplexe Aufgabe, die Zeit und Know-how verlangt", erklärt Professorin Dr. Stefanie Fehr von der Hochschule Ansbach hinsichtlich der geforderten Sorgfaltspflichten wie Risikoanalyse, Planung und Etablierung von Präventions- und Wiedergutmachungsmaßnahmen sowie der lückenlosen und transparenten Dokumentation und Berichterstattung.

Die Compliance-Expertin, die das Studienprojekt leitete, sieht allerdings auch positive Aspekte: "Spätestens, wenn die noch strengere EU-Lieferkettenrichtlinie, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD, kommt, wird die Akzeptanz für diese Maßnahmen steigen, denn dann sind die deutschen Unternehmen dank des Vorläufers LkSG bereits gut aufgestellt und der aktuelle Wettbewerbsnachteil dürfte zu einem Vorteil werden."

Das sieht auch Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group, so und nennt einen weiteren Aspekt: "Das LkSG fördert die Transparenz in der Wertschöpfungskette und schärft damit das Bewusstsein für soziale, ökologische, aber auch kommerzielle Risiken. Die letzten Jahre mit Corona, Kriegen und Naturkatastrophen haben deutlich gemacht, wie fragil die Lieferketten sind – das frühe Erkennen von Gefahren ermöglicht hier alternative Planungen und präventive Maßnahmen." Aus diesem Grund empfiehlt er auch den Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden, die nicht unter das Gesetz fallen, sich mit den Anforderungen zu beschäftigen, da sie diese durch Verpflichtungen in der Lieferkette ("Trickle down"-Effekt) auch weitergereicht bekommen können. (EQS Group: ra)

eingetragen: 24.10.23
Newsletterlauf: 29.01.24

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