Vorkehrungen zur Korruptionsprävention


Umfrage: Unternehmensjuristen besorgt wegen des UK Bribery Act
Dreiviertel der befragten Juristen rechnen mit einer Zunahme von Rechtsstreitigkeiten und Korruptionsermittlungen

(17.05.11) - Die Mehrheit der Unternehmensjuristen in deutschen, britischen und niederländischen Unternehmen ist besorgt wegen der Einführung des UK Bribery Act am 1. Juli 2011. Die Umfrage von ZyLAB, Lösungsanbieterin für E-Discovery und Information Management, hat außerdem ergeben, dass zwar fast alle befragten Juristen vom UK Bribery Act wissen, die Hälfte (47 Prozent) davon jedoch noch weiteren Informationsbedarf hat.

Der UK Bribery Act – auch "Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) on Steroids" genannt – wird am 1. Juli 2011 wirksam. Das neue Gesetz sieht unter anderem die Einführung eines Straftatbestands für Unternehmen vor, die keine "angemessenen Vorkehrungen" zur Korruptionsprävention treffen. Dies gilt sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor.

Compliance mit dem UK Bribery Act
In diesem Zusammenhang hat die Umfrage von ZyLAB ergeben, dass 75 Prozent der Unternehmensjuristen aufgrund des UK Bribery Act mit einer Zunahme von Rechtsstreitigkeiten und Korruptionsermittlungen rechnen. Nur zehn Prozent sind nicht dieser Meinung oder halten es zumindest für wenig wahrscheinlich (15 Prozent).

Angst vor negativer Publicity und Image-Verlust
Versäumen es Unternehmen, die Anforderungen des Bribery Act zu erfüllen, drohen harte Konsequenzen – von unbeschränkten Geldstrafen bis hin zu zehn Jahren Gefängnis. Das ist laut Umfrage jedoch nicht die Hauptsorge der Unternehmen, vielmehr steht hier der mögliche Schaden für Marke und Image im Vordergrund. Den fürchten mehr als die Hälfte der Unternehmensjuristen (52 Prozent).

"Angemessene Vorkehrungen"
Nach dem Gesetz können sich Organisationen aber vor solchen Klagen schützen, wenn sie nachweislich angemessene Vorkehrungen zur Korruptionsprävention treffen. Das Britische Justizministerium hat hierzu kürzlich einen Leitfaden herausgegeben, anhand dessen Organisationen erarbeiten können, welches die für sie notwendigen Schritte sind.

Der Leitfaden nennt sechs Bereiche, die für die Ergreifung entsprechender Maßnahmen relevant sind. Dazu gehören z.B. das Risk Assessment und die Sorgfaltspflicht (Due Diligence), um Klarheit zu erlangen, wo und mit wem man eigentlich arbeitet. Weiterhin werden eine klare Kommunikation der Unternehmensrichtlinien und -prozeduren genannt, sowie eine strenge Überwachung und Kontrolle der Antikorruptions- und -betrugsmaßnahmen, um deren Wirksamkeit sicherzustellen. Überraschenderweise haben nur 27 Prozent der Befragten angegeben, dass sie eine (technische) Lösung zur Unterstützung ihrer Korruptions- und Betrugspräventionsstrategie nutzen.

Dazu Johannes C. Scholtes, Vorstandsvorsitzender und Chief Strategy Officer von ZyLAB: "Die Durchsetzung des Foreign Corruption Practices Act hat zu Rekord-Ermittlungszahlen im Jahr 2010 geführt und Unternehmen weit über die Grenzen der USA hinaus betroffen. Der neue UK Bribery Act verspricht – zumindest auf dem Papier – sich noch härter auf jedes international agierende Unternehmen auszuwirken. So ist es verständlich, dass Rechtsexperten besorgt sind. Interessant ist aber die Tatsache, dass trotzdem bisher kaum ein Unternehmen rechnergestützte Monitoring- und Revisionsverfahren im Rahmen seiner Compliance-Strategie eingeführt hat. Dabei ist das unerlässlich für den Nachweis, dass sie angemessene Vorkehrungen zur Korruptionsprävention getroffen haben."

Scholtes sagt weiter: "Unternehmen, die die zunehmend strengen internationalen Regulierungen für Korruption und Betrug erfüllen wollen, tun gut daran, den Mehrwert jener Technologien zu prüfen, die ihre Antikorruptions- und -betrugsstrategien unterstützen und durchsetzen helfen."

Seminar schließt Wissenslücken
Aufgrund des hohen Informationsbedarfs zum Thema Korruptionsprävention und UK Bribery Act veranstaltet ZyLAB am 26. Mai 2011 in Frankfurt am Main ein kostenfreies Antikorruptionsseminar für Unternehmensjuristen und Compliance-Beauftragte. Das Unternehmen hat dazu namhafte Experten eingeladen: Dabei sind unter anderem Referenten von Linklaters, Transparency International und Ernst & Young. Aus der Perspektive eigener Erfahrungen berichtet Keith Packer, ehemalige Führungskraft bei British Airways, der für Preisabsprachen in den USA zu acht Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Der Fokus der Veranstaltung r(unbenannt) eicht dabei von der neuen Antikorruptionsgesetzgebung Großbritanniens und ihrer Bedeutung für deutsche Unternehmen über allgemeine Aspekte bis hin zu konkreten Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung und -vermeidung. Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über aktuelle regulatorische Entwicklungen und bekommen Möglichkeiten aufgezeigt, sich optimal auf diese vorzubereiten. (ZyLAB: ra)

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