Positive Produktbewertung


Wettbewerbszentrale geht gegen "gekaufte" positive Kundenbewertungen vor
Bewertung geht es kaum mehr um die Zufriedenheit des Kunden, sondern der finanzielle Anreiz ist beherrschend



Die Wettbewerbszentrale hat jüngst die Gutscheinwerbung eines Elektronikhändlers außergerichtlich unterbunden. Dieser hatte auf der Verkaufsplattform Amazon Produkte zum Kauf angeboten und der Ware beim Versand einen Gutschein beigefügt. Darauf stand geschrieben:

"Sie sind zufrieden mit dem Produkt?
Dann bieten wir Ihnen an 15,- Euro zu erstatten, wenn Sie auf der Produktseite eine positive
Bewertung für das Produkt hinterlassen …"

Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Werbung als irreführend. Aus ihrer Sicht ist ein solcher Gutschein geeignet, auf Käufer, einen Anreiz dahingehend auszuüben, dass diese eine positive Produktbewertung abgeben werden. Denn nur für eine positive Produktbewertung erhält der Kunde den Gutschein über 15,00 Euro. Bei einer solchen Bewertung steht dann nicht mehr die Zufriedenheit des Kunden im Vordergrund, sondern allein der finanzielle Anreiz, der durch den Gutschein gesetzt wird. Die damit erteilten Bewertungen sind wiederum geeignet, Kaufinteressenten über die Zufriedenheit anderer Käufer mit dem Produkt zu täuschen. Mit einem solchen Gutscheinanreiz werden Kunden dazu verleitet, im finanziellen Interesse falsche Bewertungen abzugeben.

Es handelt sich nicht um einen Einzelfall:
In einem anderen Fall hatte eine Patientin nach einer Augenlaser-OP von ihrem Arzt eine hochwertige Sonnenbrille erhalten mit der Bemerkung, die könne sie behalten, wenn sie eine positive Bewertung bei der Bewertungsplattform Jameda abgebe.

Die betreffenden Unternehmen haben sich verpflichtet, derartige Werbeaussage künftig zu unterlassen.
(Wettbewerbszentrale: ra)

eingetragen: 03.12.18
Newsletterlauf: 08.01.19

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Regeln zum "exekutiven Fußabdruck" einhalten

    Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde laut Angaben von Transparency möglicherweise zugunsten der Pharmaindustrie angepasst - und zwar entsprechend der Forderung des amerikanischen Pharmakonzerns Eli Lilly. Transparency verweist auf Recherchen eines Teams von Investigate Europe, Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und interne Dokumente aus dem Bundesgesundheitsministerium, die diesen ungeheuerlichen Verdacht nahelegen sollen.

  • Elektronische Rechnungen

    Esker, Anbieterin von KI-gesteuerten Prozessautomatisierungslösungen für die Bereiche Finanzen, Einkauf und Kundenservice, gab bekannt, dass das Unternehmen offiziell von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques, DGFiP) als Partner-Digitalisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, PDP) für elektronische Rechnungen registriert wurde.

  • ESG mit Esker

    Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern.

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen