24.08.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Am 3.3.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen.
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, der die bestehende Transparenz-, Rechnungslegungs- und Abschlussprüfer-Richtlinie und die Abschlussprüfer-Verordnung wesentlich ergänzt.



24.08.21 - Unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Am 3.3.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Dieses Sorgfaltspflichtengesetz soll ab dem Jahre 2023 für einen bestimmten Kreis von Unternehmen die Verpflichtung begründen, geeignete Risikomanagementmaßnahmen im Hinblick auf die Verletzung von international anerkannten Menschenrechten und sonstigen geschützten Rechtspositionen in ihren Lieferketten zu etablieren. Hiermit soll ein für Unternehmen verpflichtender Rechtsrahmen im Bereich der "Human Rights Compliance" geschaffen werden.

24.08.21 - Kritische Würdigung des Entwurfs der "EU-CSR-Richtlinie 2.0"
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, der die bestehende Transparenz-, Rechnungslegungs- und Abschlussprüfer-Richtlinie und die Abschlussprüfer-Verordnung wesentlich ergänzt. Gegenüber der EU-CSR-Richtlinie aus dem Jahr 2014 lassen sich signifikante Änderungen feststellen, die Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind. Neben einer vergleichenden Analyse der zentralen Unterschiede zum Anwenderkreis, zum künftigen EU-Rahmenwerk, zu den Inhalten und den geplanten Überwachungs- und Prüfungsnormen erfolgt eine kritische Würdigung der geplanten EU-Richtlinie.

24.08.21 - Der Regress von Unternehmens-Kartellgeldbußen
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Status quo zur Frage, ob gegen ein Unternehmen verhängte Kartellgeldbußen gegenüber den handelnden Organen regressierbar sind. Hierzu liegt eine aktuelle Entscheidung des LG Saarbrücken vor. Sie bringt eine Frage zurück auf die aktuelle Compliance-juristische Bühne, die spätestens seit der arbeitsgerichtlichen Positionierung im sogenannten Schienenkartell durchaus kontrovers diskutiert wird und hochgradig praxisrelevant ist. Die Entscheidung des LG Saarbrücken ist deshalb von besonderem Interesse, weil sie die bisherige Rechtsprechung um eine europäische Dimension erweitert und die erste auf dem ordentlichen Rechtsweg ist. In der Entscheidung des LAG Düsseldorf von 2015 in der Causa Schienenkartell ging es um nationale Kartellgeldbußen. Dem Urteil des LG Saarbrücken liegt ein durch die EU-Kommission verhängtes Bußgeld zugrunde.


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