21.02.25 - Compliance- & Governance-Newsletter
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt.
Mit Urteil vom 25.04.2024 – III R 30/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust nicht dadurch entfällt, dass die Kapitalgesellschaft den Verlust verursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert.
21.02.25 - Zum möglichen Einfluss der Lobbyeinrichtung "Agora Digitale Transformation" auf das digitalpolitische Handeln der Bundesregierung
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Bundesregierung äußert sich in der Antwort auch zum Thema Lobbyismus. Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit gehöre zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens. Um über Tätigkeit und Ausmaß des Einflusses von Interessenvertretung auf die Politik Transparenz zu schaffen, gebe es seit dem 1. Januar 2022 ein verbindliches Lobbyregister mit umfangreichen Transparenzverpflichtungen.
21.02.25 - Sogenannte Upstream Emission Reduction-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Demnach hat das UBA insgesamt 45 Projekte als verdächtig eingestuft und prüft weiterhin, ob bei der Umsetzung dieser Projekte die Vorgaben der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UER-Verordnung) eingehalten wurden, und ob es sich bei den UER-Nachweisen um "unrichtige Nachweise" handelt. Erwiesen sich solche Nachweise als "unrichtig", sehe die UER-Verordnung vor, dass das UBA die unrichtigen Nachweise lösche und Projektträger verpflichte, innerhalb einer angemessenen Frist die UER-Nachweise "in entsprechendem Umfang auf sein Konto zur anschließenden Löschung zu übertragen, soweit nicht in ausreichendem Umfang gültige UER-Nachweise auf dem Konto des Projektträgers vorhanden sind", erklärt die Bundesregierung. Dies sei Gegenstand der aktuellen Aufklärungsarbeit, die zu einer Rückabwicklung führen könne.
21.02.24 - Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für die Feststellung eines im Wege der Anwachsung von einer Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts
Mit Urteil vom 25.04.2024 – III R 30/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust nicht dadurch entfällt, dass die Kapitalgesellschaft den Verlust verursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert. Die Klägerin, eine GmbH, hatte als Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH & Co. KG im Jahr 2011 deren Gewerbeverlust übernommen. Auslöser der Gesamtrechtsnachfolge war eine durch eine Verschmelzung verursachte Anwachsung des KG-Vermögens. Die Klägerin führte den Betrieb der KG zunächst weiter. In den Feststellungsbescheiden zum vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31.12.2011 und 31.12.2012 blieb der zum 31.12.2010 festgestellte Gewerbeverlust der KG bei der Klägerin erhalten. Zweifelhaft wurde dies im Streitjahr 2013, in dem sie ihr operatives Geschäft durch Übertragung aller Vermögenswerte (Asset Deal) veräußerte.
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