Gesetzentwurf zur Computerkriminalität
Änderung des Strafgesetzbuchs: Rassistische oder fremdenfeindliche Straftaten im Computerumfeld sollen besser verfolgt werden
Sowohl ein EU-Rahmenbeschluss als auch ein Abkommen des Europarates machten dies erforderlich
(15.10.10) - Einzelnen soll das Recht eingeräumt werden, Anzeige gegen Personen zu stellen, die mit Hilfe von Computern rassistische oder fremdenfeindliche Straftaten begehen. Eine Änderung des Strafgesetzbuchs sei notwendig, schreibt die Deutsche Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (17/3124).
Sowohl ein EU-Rahmenbeschluss als auch ein Abkommen des Europarates machten dies erforderlich. Mit einem Zusatzprotokoll hatte der Europarat zuvor deutlich gemacht, dass er das Übereinkommen über Computerkriminalität auch auf Straftaten rassistischer und fremdfeindlicher Propaganda erstrecken wolle.
Außerdem legte die Regierung einen weiteren Gesetzentwurf (17/3123) vor, der die Voraussetzungen für die Ratifikation des Zusatzprotokolls nach den Erfordernissen des Grundgesetzes schaffen soll. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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