Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Cybersicherheitsgefahr durch TikTok?


EU-Kommission erhöht Cybersicherheit und setzt die Nutzung von TikTok auf Dienstgeräten aus
EU-Maßnahme steht im Einklang mit den strengen internen Richtlinien der Kommission für die Cybersicherheit bei der Nutzung mobiler Geräte für die dienstliche Kommunikation



Zur Verbesserung der Cybersicherheit hat das Managementkontrollgremium der EU-Kommission beschlossen, die Nutzung der Anwendung TikTok auf dienstlichen Geräten sowie auf persönlichen Geräten, die im Mobilgerätedienst der Kommission registriert sind, auszusetzen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kommission vor Cybersicherheitsbedrohungen und Cybermaßnahmen zu schützen, die für Cyberangriffe auf das Unternehmensumfeld der Kommission genutzt werden können. Die Sicherheitsentwicklungen anderer Social-Media-Plattformen werden ebenfalls kontinuierlich überprüft.

Die Maßnahme steht im Einklang mit den strengen internen Richtlinien der Kommission für die Cybersicherheit bei der Nutzung mobiler Geräte für die dienstliche Kommunikation. Sie ergänzt die bereits lange bestehende Empfehlung der Kommission an ihre Bediensteten, bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen bewährte Verfahren anzuwenden und in ihrer täglichen Arbeit der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Der Schutz ihrer Bediensteten vor den zunehmenden Cyberbedrohungen und -vorfällen ist ein wichtiges Anliegen der Kommission. Wir müssen daher so früh wie möglich auf potenzielle Cyber-Warnungen reagieren.

Bei der beschlossenen Aussetzung handelt es sich um eine kommissionsinterne Entscheidung, die ausschließlich für Geräte gilt, die im Mobilgerätedienst der Kommission registriert sind. (Eu-Kommission: ra)

eingetragen: 03.03.23
Newsletterlauf: 31.05.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen