Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/43/EC


Gleichstellung: Nach neuem Antidiskriminierungsgesetz stellt Kommission drei Verfahren gegen Polen ein
Die EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung umfassen eine Reihe von Richtlinien, die Diskriminierung aus unterschiedlichen Gründen untersagen

(17.03.11) - Die Europäische Kommission hat drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen zu verschiedenen Aspekten der Gleichstellungspolitik der EU erfolgreich abgeschlossen, nachdem Polen ein neues Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet hat. Zwei Fälle lagen bereits dem Gerichtshof vor, das dritte Verfahren hatte diese Phase noch nicht erreicht.

Die EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung umfassen eine Reihe von Richtlinien, die Diskriminierung aus unterschiedlichen Gründen, u.a. Rassenzugehörigkeit und Geschlecht, in Bereichen wie Beschäftigung, Bildung und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen untersagen. Außerdem verpflichten sie die Mitgliedstaaten, eine Einrichtung wie beispielsweise einen Bürgerbeauftragten oder eine sonstige Stelle zu schaffen, die die Gleichbehandlung fördert und potenzielle Diskriminierungsopfer unterstützt.

Die eingestellten Gerichtsverfahren betrafen die Nichtübereinstimmung der polnischen Rechtsvorschriften mit den EU-Bestimmungen zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft sowie die nichterfolgte Mitteilung der polnischen Umsetzungsmaßnahmen zu den EU-Vorschriften betreffend geschlechtsspezifische Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Außerdem beendete die Kommission das Verfahren in einem Fall nicht mitgeteilter nationaler Umsetzungsmaßnahmen zu den EU-Vorschriften über die Gleichstellung von Männern und Frauen im Bereich Beschäftigung.

Hintergrund
Die Gleichbehandlungsrichtlinie (2000/43/EC) bezieht sich auf den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft in Beschäftigung und Bildung, beim Sozialschutz, der Mitgliedschaft in Organisationen sowie dem Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. In einer Klage beim Gerichtshof stellte die Kommission heraus, dass die polnischen Rechtsvorschriften nur im Beschäftigungsbereich den Antidiskriminierungsgrundsatz enthielten. Auch das Verbot der Viktimisierung beschränkte sich auf diesen Bereich. Nach der zufriedenstellenden Lösung durch das neue polnische Gesetz zog die Kommission ihre Klage zurück.

Die Gleichbehandlungsrichtlinie zum Bereich Güter und Dienstleistungen (2004/113/EC) steckt den Rahmen für die Bekämpfung geschlechtsbedingter Diskriminierung beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Sie gilt für allgemein zugängliche Güter und Dienstleistungen außerhalb des Privat- und Familienlebens. Die Kommission erhob Klage gegen Polen wegen unterlassener Mitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie in das polnische Recht. Mit der uneingeschränkten Umsetzung der Richtlinie durch das neue Gesetz ist Polen nach Auffassung der Kommission seiner Verpflichtung nachgekommen; sie zog deshalb die Klage zurück.

Die neu gefasste Richtlinie über Chancengleichheit im Bereich Beschäftigung (2006/54/EC) ist ein Schlüsselelement im Gesamtgefüge der europäischen Rechtsvorschriften zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Mit ihr soll der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen verwirklicht werden. Die Kommission gab eine mit Gründen versehene Stellungnahme – zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens – gegen Polen ab, weil nicht alle diesbezüglichen Umsetzungsmaßnahmen in das polnische Recht mitgeteilt worden waren. Da das neue Gesetz die Richtlinie vollständig umsetzt, stellte die Kommission das Verfahren ein.

Weitere Informationen
EU-Antidiskriminierungsrecht
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=425&langId=de
EU-Gleichstellungsrecht
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=420&langId=de
Homepage von Vizepräsidentin Viviane Reding, EU-Justizkommissarin:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen